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Lärmaktionsplan
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet. Ziel der EU und der nationalen Gesetzgeber ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Die Lärmaktionsplanung ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Gemeinden zu erhöhen.
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan in seiner Sitzung am 13.11.2019 beschlossen, so dass die darin festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden können.
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Bürgerinformationsabend zum Mobilitätskonzept und zum Lärmaktionsplan
Am 04. Juli 2018 hat eine Auftaktveranstaltung zum Projekt „Mobilitätskonzept und Lärmaktionsplan“ unter großem Zuspruch von rund 100 interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der Festhalle stattgefunden.
In seiner Begrüßungsrede berichtete Bürgermeister Förster davon, dass Mobilität und allen voran der Verkehr ein sehr wichtiges Thema der Nußlocher Bevölkerung sei und nahezu täglich Problemstellungen an ihn und die Verwaltung herangetragen werden. Bürgermeister Förster freut sich daher ganz besonders mit dieser Informationsveranstaltung den Startschuss für das Mobilitätskonzept und den Lärmaktionsplan zu geben.
Mit dem Projekt soll eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe erarbeitet werden, die konkrete Handlungsansätze für die nächsten Jahre beinhaltet. Dabei wird untersucht, wie die Harmonisierung des Verkehrs, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Förderung der nachhaltigen Mobilität (Bus, Bahn, Radverkehr und Fußverkehr) erreicht werden kann. Gemeinderat und Verwaltung haben sich das Ziel gesetzt, den Verkehrszunahmen in Nußloch entgegen zu wirken und die Belastungen für die Bevölkerung zu verringern.
Im Anschluss berichtete Herr Wammetsberger vom beauftragten Planungsbüro Koehler und Leutwein aus Karlsruhe auf Grundlage einer Präsentation über Verkehrsuntersuchungen, Verkehrsanalysen, Verkehrsprognosen und möglichen Zielen anhand von praktischen Beispielen aus Nachbargemeinden, insbesondere aus Ketsch. Deutlich wurde, dass der Verkehr seit 2002 um ca. 20 Prozent gestiegen ist und es seit dem Jahr 2008 ca. 10 Prozent mehr Erstzulassungen von Fahrzeugen gegeben hat. Auch wurde bereits Bezug auf erste Knotenpunktzählungen in Nußloch genommen, die bereits stattgefunden haben. Hierbei wurden in der Hauptstraße und in der Massengasse täglich zwischen 10.300 und 11.300 Fahrzeuge gezählt.
Weiter berichtete Herr Wammetsberger über die Lärmaktionsplanung, die auf Basis einer EU-Richtlinie für Städte und Gemeinden verpflichtend sei. Hier wird eine Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen vorgenommen. Mit der Lärmaktionsplanung sollen Lärmschwerpunkte identifiziert und lärmmindernde Maßnahmen entwickelt werden. Wichtig sei es, dass Lärm nicht gemessen, sondern berechnet wird, da Berechnungen genauer, transparenter und wirtschaftlicher seien und keinen Witterungseinflüssen oder Verkehrsschwankungen unterliegen.
Zentrale Fragestellungen des Mobilitätskonzeptes und des Lärmaktionsplanes werden sein:
- Wie kann sich Nußloch verkehrsrechtlich für 2030+ fit machen?
- Was bedeutet nachhaltige Mobilität in Nußloch und wie kann diese umgesetzt werden?
- Welche Alternativen zum motorisierten Verkehr sind denkbar und wie können diese gefördert werden? Welche gezielten Maßnahmen sind zur Erhöhung der Verkehrssicherheit denkbar und umsetzbar?
- Wie kann Verkehrslärm reduziert werden?
Im Anschluss an die Präsentation teilte Bürgermeister Förster mit, dass es sich hier um ein Projekt für die Zukunft handle, welches sukzessive umgesetzt werden wird. Als zeitlicher Ablauf ist nun angedacht, dass eine Bestandsaufnahme mit Datenerhebung bis Ende September erfolgt und die Ergebnisse dann öffentlich im Gemeinderat vorgestellt werden. Im Anschluss wird es dann eine weitere öffentliche Bürgerversammlung geben.
Abschließend eröffnete Bürgermeister Förster den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen und Anregungen mitzuteilen. Dieses Angebot wurde gerne angenommen. Es gab hauptsächlich Fragen zu den Verkehrssituationen in den Hauptverkehrsstraßen (Kreisstraßen), der Parksituation im Ortskern oder dem Nahverkehr (Anbindung an die S-Bahn oder ggf. sogar die Möglichkeit einer Straßenbahn in Nußloch).
Die Fragestellungen wurden in der Folge bereits teilweise beantwortet und fließen nun in den Entwicklungsprozess des Projektes ein.
Wichtig sei es Bürgermeister Förster vor allem, die Bevölkerung mitzunehmen und Teil des Projekts werden zu lassen. Hierzu können in einem ersten Schritt Problemstellungen, aber auch Fragen oder Anregungen oder sonstige Informationen an die Verwaltung herangetragen werden. Zu diesem Zweck wurden zwei gesonderte E-Mail Adressen eingerichtet, die unter verkehrskonzept@nussloch.de oder laermaktionsplan@nussloch.de zu erreichen sind. Damit die Inhalte auch in das Projekt einfließen können, bitten wir um Abgabe bis spätestens 31.07.2018. Darüber hinaus stehen aus der Verwaltung als Ansprechpartner für das Verkehrskonzept Herr Laier und Herr Henze sowie für den Lärmaktionsplan Herr Leyk und Herr Ettner zur Verfügung.
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