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Ferienbetreuung 2024
Die Gemeinde Nußloch bietet für die Oster- und Sommerferien 2024 eine Ferienbetreuung an. Das Betreuungsangebot wird im Raum der Kernzeitbetreuung der Lindenschule durchgeführt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Elterninformation oder dem Anmeldeformular zur Ferienbetreuung 2024.
Elterninformation zur Ferienbetreuung im Jahr 2024
Sehr geehrte Eltern,
die Gemeinde Nußloch wird auch im Jahr 2024 eine Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter anbieten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ferienbetreuung eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist.
In diesem Jahr werden die Kinder wieder in allen ferienbetreuten Wochen durch unseren Caterer „Ehrenfried“ mit Mittagessen versorgt. Die Ferienbetreuung ist als Ganztagesbetreuung einzustufen, jedes Kind muss daher eine vollwertige Mahlzeit erhalten. Die Betreuung in der Ferienzeit ist folglich nur in Verbindung mit der Teilnahme am Mittagstisch möglich.
Das Anmeldeformular zur Ferienbetreuung erhalten Sie im Internet auf unserer Homepage (www.nussloch.de), oder im Rathaus bei Herrn Henze (Zimmer EG 06) oder bei den Betreuungskräften der jeweiligen Schule. Der Gemeinde muss in diesem Zusammenhang eine schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung vorgelegt werden. Diese ist ebenfalls im Internet auf unserer Homepage abrufbar oder kann direkt im Rathaus bei Herrn Henze unterzeichnet werden.
Das Anmeldeformular bietet die Möglichkeit Ihr Kind schon jetzt für alle Ferienbetreuungsangebote verbindlich anzumelden. Für den Fall, dass das Kind doch nicht an der Ferienbetreuung teilnimmt, gilt eine Abmeldefrist (s. Anmeldeformular) die zwingend einzuhalten ist, ansonsten entsteht eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 40,- €.
Die jeweils anfallenden Gebühren sind vor Antritt der Ferienbetreuung zu entrichten, da es in der Vergangenheit immer wieder dazu kam, dass die in Anspruch genommenen Leistungen nicht bezahlt wurden. Voraussetzung, dass die Ferienbetreuung tatsächlich stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern. Sollten nicht genügend Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet werden, so geben wir dies umgehend und rechtzeitig bekannt (persönliches Anschreiben an die Eltern, Hinweis in der Rathaus-Rundschau). Werden bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die hierdurch entstehenden Mehrkosten je Kind von den Eltern anteilig übernommen, so kann auch in diesem Fall die Betreuungswoche angeboten werden. Zur Kostenübernahme ist die Zustimmung der Eltern aller angemeldeten Kinder erforderlich.
Es grüßt Sie freundlich
Gemeindeverwaltung Nußloch
Informationen zur Kernzeitbetreuung
Kernzeitbetreuung
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