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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Netze BW GmbH
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Photovoltaik

Unterstützung für Ihre Photovoltaik-Anlage

Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und stellen einen wichtigen Pfeiler der Energiewende dar. Die Gemeindeverwaltung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis 2024 alle Dachflächen der kommunalen Liegenschaften mit solchen Anlagen auszustatten. Es handelt sich dabei um eine klassische Win-win-Situation: Durch die Anlagen kann ein großer Beitrag zum Klimaschutz geleistet und gleichzeitig Kosten für immer teurer werdenden Strom gespart werden. In Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen wie z.B. der Dachfläche und der Höhe des Eigenverbrauchs, liegen die Amortisationszeiten im privaten Bereich zwischen 9 und 13 Jahren. Die neue Photovoltaik-Anlage auf dem Rathausdach wird sich durch die optimalen Umstände sogar schon nach gut 5 Jahren rechnen. Und das bei einer Modul-Lebensdauer von über 30 Jahren. Das macht die Anlagen zum einzigen Bestandteil von Gebäuden, der mehr Geld einbringt, als er kostet. Herr Dr. Keßler von der KLiBA Heidelberg rechnet damit, dass solche Anlagen zukünftig zum absoluten Standard gehören werden, wie die Regenrinne oder Heizung. Das spiegelt sich auch in der Photovoltaik-Pflicht wider, die seit 01.01.2022 für neugebaute Nichtwohngebäude und ab dem 01.05.2022 auch für neugebaute Wohngebäude gilt. Ab 2023 greift die Pflicht auch bei Dachsanierungen bestehender Gebäude. Detailliertere Informationen dazu finden Sie in einem separaten Artikel in den Neuigkeiten auf unserer Homepage.

Der Gemeindeverwaltung ist bewusst, dass trotz aller Vorteile der Photovoltaik fehlende Fachkenntnisse oder auch die Investitionskosten ein Hemmnis darstellen können. Sie möchte daher der Nußlocher Bürgerschaft gerne als erster Ansprechpartner dienen und auf dem Weg zu Ihrer eigenen Anlage begleiten. Unser Klimaschutzmanager Herr Lang unterstützt Sie dabei immer gerne.

Sie haben sich bisher noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt und möchten wissen, was Ihnen eine solche Anlage konkret bringen würde? Für eine erste Einschätzung Ihrer Dachfläche, den zu erwartenden Erträgen und der Wirtschaftlichkeit Ihrer möglichen Photovoltaik-Anlage empfehlen wir Ihnen den Energieatlas BW mit dem zugehörigen Solarkataster. Dort erhalten Sie mit wenigen Klicks bereits viele Informationen.

Wenn Sie bei ausgewählter Dachfläche auf „Wirtschaftlichkeit berechnen“ klicken, können Sie sich anhand Ihrer Verbrauchsdaten und weiterer Faktoren die Erträge und die Amortisationszeit der Anlage berechnen lassen. Sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben, hilft Ihnen Herr Lang ebenfalls gerne weiter.

Eine noch detailliertere Bewertung Ihrer Dachfläche bieten die Photovoltaik-Experten der KLiBA Heidelberg für Sie kostenlos an. Beim sogenannten Photovoltaik-Eignungscheck wird anhand von den bereitgestellten Informationen im entsprechenden Fragebogen eine genaue Analyse der Potenziale durchgeführt und Ihnen in Form eines ausführlichen Berichts bereitgestellt. Liegen Ihnen schon konkrete Angebote für eine Photovoltaik-Anlage vor, können diese beigefügt und bewertet werden. Bei Fragen oder Problemen dazu steht die KLiBA unter der Telefonnummer: 06221 99875-0 zur Verfügung, alternativ hilft Ihnen Herr Lang ebenfalls gerne weiter.

Wir als Gemeindeverwaltung sind von den Vorteilen und der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik überzeugt und halten einen schnellen Ausbau in Nußloch für absolut notwendig. Zögern Sie nicht, sich von uns oder der KLiBA beraten zu lassen und den ersten Schritt hin zu Ihrer eigenen Anlage zu machen.