Hauptbereich
Benutzung
Anmeldung
Jeder, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, kann sich anmelden. Erwachsene bitte den Personalausweis vorlegen. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Leseausweis
Sie erhalten einen Leseausweis, der zur Ausleihe und zur Nutzung der Online-Angebote berechtigt. Dieser ist nicht übertragbar und immer mitzubringen.
Die jährliche Gebühr für den Leseausweis beträgt für Leser ab dem 18. Lebensjahr € 8.-. Leseausweise für Kinder und Jugendliche, Schüler und Studenten sind kostenlos.
Metropolcard (www.metropol-card.net )
Die Metropolcard ist zu den jeweils gültigen Bedingungen des Metropolcard-Verbundes für zurzeit
€ 24.- erhältlich.
Fernleihe
Bücher, die nicht in der Bücherei vorhanden sind, können auf Wunsch gegen Gebühr über den Leihverkehr mit der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe besorgt werden.
Ausleihe
Die Bücher der Gemeindebücherei Nußloch können vier, alle anderen Medien zwei Wochen ausgeliehen werden. Eventuelle Ausleihbeschränkungen für einzelne Medienarten erfahren Sie durch das Büchereipersonal.
Vormerkung
Alle Medien, die im Moment ausgeliehen sind, können für Sie vorgemerkt werden. Sie werden telefonisch oder per E-Mail informiert, wenn die vorgemerkten Medien für Sie bereitstehen.
Verlängerung
Die Verlängerung der Ausleihfrist um 4 bzw. 2 Wochen ist möglich, wenn keine Vormerkung vorliegt. Zeitschriften können nicht verlängert werden.
Verspätete Rückgabe
Bei Überschreiten der Leihfrist werden Gebühren nach der geltenden Gebührenordnung fällig.
Auskunft und Beratung
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büchereipersonal, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Benutzungsordnung zum Download.pdf (PDF-Datei)
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.