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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Netze BW GmbH
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Europäische Union

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Gemeindeentwicklungskonzept

Neuer Weg für die weitere Entwicklung der Gemeinde Nußloch

Status 2022

Im Februar 2019 haben die Verwaltung und der Gemeinderat der Gemeinde Nußloch die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzepts (kurz GEK) beauftragt. Im Dialog mit Bürger*innen, dem Gemeinderat und der Verwaltung wurden Themenfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen herausgearbeitet, die einen neuen Weg für die weitere Entwicklung der Gemeinde Nußloch aufzeigen. Unter dem Titel „Strategie Nußloch 2035“ wurden Verbesserungen für die relevanten kommunalen Lebens- und Arbeitsbereiche Wohnen, Bauen, Ortsbild, Mobilität, Grün- und Freiflächen, Soziales und Bildung und Wirtschaft und Gewerbe in Form von Zielen sowie konkreten Maßnahmen zu deren Erreichung entwickelt. Bereits während der Erstellung des Konzeptes wurde mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen begonnen.

Die Nußlocher Gemeindeentwicklung der kommenden Jahre wird sich an neuen Leitzielen ausrichten. Dabei wird die Gemeinde stärker als bisher einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Nußloch auch künftig ein attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten bleibt.

Das Gemeindeentwicklungskonzept können Sie hier herunterladen:

Broschüre GEK Nußloch 2022 (PDF-Dokument, 32,9 MB, 03.11.2022)

Status 2019

Bei den immer vielfältiger und komplexer werdenden Aufgaben einer Kommune ist es wichtig zu wissen, wo die Gemeinde langfristig stehen will und wie der Weg dahin aussehen soll.

Aus diesem Grund wollen wir in diesem Jahr ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeiten, welches Ziele bis zum Jahr 2035 definiert. Wir müssen langfristig und vorausschauend planen, ohne dabei die Finanzen aus den Augen zu verlieren. Mit einem Gemeindeentwicklungskonzept haben wir zudem Aussichten auf weitere Fördermittel. Fachliche Unterstützung erhalten wir von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart.

Das Gemeindeentwicklungskonzept ist ein gesamtörtliches Konzept und dient als „Richtschnur“ für die künftige Gemeindeentwicklung. Dabei werden nicht nur die großen Themen wie Klimaschutz, demografischer Wandel und Strukturwandel unter die Lupe genommen.

Es geht vor allem um Fragen, die unseren Alltag bestimmen:

  • Welche Schwierigkeiten und Themen kommen auf uns zu? Als Kind? Im Alter? Beim Radfahren? Beim Autofahren? Beim Einkaufen? Bei der Freizeitgestaltung? Beim Wohnen und Bauen? Bei…?
  • Woran muss gearbeitet werden, damit Nußloch eine Gemeinde mit hoher Lebensqualität bleibt?
  • Wo bieten sich Chancen, neue Entwicklungen anzustoßen und in die Tat umzusetzen?
  • Gibt es Besonderheiten, die es zu beachten gibt?

Eines ist ganz wichtig: Ein Gemeindeentwicklungskonzept kann nur in Zusammenarbeit von Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft entstehen.

In der Beteiligungsphase…

  • informieren wir Sie über anstehende Veränderungen rund um die Gemeindeentwicklung Nußloch,
  • können Sie einbringen, welche Ideen und Wünsche Sie für das Nußloch von Morgen haben,
  • werden nicht immer alle einer Meinung sein, aber genau dieser Dialog wird zielführend sein.

So viel ist sicher – je mehr Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und sich einbringen, desto mehr werden ihre Wünsche in das Entwicklungskonzept aufgenommen und auf die Bürgerschaft zugeschnitten.

Am Ende des Prozesses stehen dann sehr konkrete Projekte und Maßnahmen, die uns aufzeigen, was die Gemeinde in Zukunft erreichen kann und will.

Packen wir gemeinsam unsere Zukunft an!