Hauptbereich
Friedrichstraße
Leider hat die Gemeinde in den letzten Wochen verstärkt Mitteilungen der Feuerwehr, Rettungsdienste und der AVR erhalten, dass ein Durchfahren der Friedrichstraße aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite nicht möglich sei. Es wurden daher an verschiedenen Tagen Messungen seitens des Gemeindevollzugsdienstes vorgenommen und dabei wurde festgestellt, dass die erforderliche Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m in der Friedrichstraße nicht vorhanden ist, sofern in dieser Straße geparkt wird. Die Restfahrbahnbreite wurde dabei teilweise deutlich unterschritten und es wurde regelmäßig eine Breite von lediglich 2,0 m bis 2,50 m festgestellt.
In Absprache mit dem Polizeipräsidium Mannheim wurde festgestellt, dass das Problem lediglich mit der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der gesamten Friedrichstraße behoben werden kann. Grundsätzlich besteht in der Friedrichstraße bereits jetzt ein gesetzliches Haltverbot durch das Unterschreiten der Restfahrbahnbreite. Zur Verdeutlichung ist jedoch das Aufstellen von eingeschränkten Haltverbotsschildern sinnvoll und erforderlich.
Auch seitens der Rettungsdienste und Feuerwehr wurde dringend angeraten hier tätig zu werden, damit im Gefahrenfall ein Durchfahren der Friedrichstraße möglich ist. Dies sollte auch im Interesse aller Anwohner sein, damit die Rettungskräfte so schnell wie möglich vor Ort sein können.
Als Umsetzungszeitpunkt der Maßnahme ist der 17.05.2021 geplant. Da die Vorlaufzeit für das Inkrafttreten von Verkehrsschildern für die Veränderung von Halt- oder Parkregelungen 72 Stunden beträgt, werden die Verkehrsschilder bereits am 13.05.2021 aufgestellt.
Ab dem 17.05.2021 darf somit in der Friedrichstraße nicht mehr geparkt bzw. länger als drei Minuten gehalten werden. Das Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist erlaubt. Die erlaubten Tätigkeiten sind ohne Verzögerung durchzuführen und sollten klar erkennbar sein.
Die Friedrichstraße soll in den Investitionsplan 2021 aufgenommen und somit sollen Haushaltsmittel für die Sanierung der Straße eingestellt werden. In diesem Zuge könnte eine Neugestaltung dazu führen, dass einzelne Parkflächen eingezeichnet werden.
Das Ordnungsamt bittet um Beachtung.
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