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Siebte Änderung der Rechtsverordnung der Landesregierung (CoronaVO) vom 02. Mai 2020
mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.
Hier die wesentlichen Änderungen:
- Veranstaltungen und Zusammenkünfte der Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften werden – vorbehaltlich einer Änderung der entsprechenden Verordnung des Kultusministeriums – ab 6. Mai wieder ermöglicht
- Öffentliche Spielplätze dürfen ab 6. Mai wieder öffnen, Bolzplätze bleiben geschlossen
- Frisöre und Studios für kosmetische Fußpflege dürfen wieder ab 4. Mai öffnen
- Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten ebenfalls ab 6. Mai wieder geöffnet
- Die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit wird als expliziter Ausnahmetatbestand vorgesehen
aber: Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden vom 3. Mai 2020 vorerst bis zum 10. Mai 2020 verlängert!!
Zudem werden aktuell seitens der Landesregierung Konzepte für den Wiedereinstieg im Bereich Gaststätten und Vereinssport vorbereitet. Hier sind die nächsten Lockerungen zu erwarten.
Bleiben sie gesund!
Ihr
Joachim Förster
Bürgermeister
Die aktuellste Fassung auf den Seiten der Landesregierung BW https://www.baden-wuerttemberg.de
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