Hauptbereich
Familien
Notbetreuung
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben Anspruch auf Notbetreuung.
Eine entsprechende Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Das entsprechende Formular kann hier (PDF-Datei) abgerufen werden.
Damit die beabsichtigen Vorsichtsmaßnahmen zur Risikoeindämmung greifen können, melden Sie uns bitte Ihren Bedarf nur dann, wenn Sie nach gründlicher Prüfung in den o.g. Betreuungsbedarf fallen. Das Ziel, möglichst wenige Personen zusammen zu bringen, steht an erster Stelle, denn auch eine Betreuung kleinerer Gruppen stellt ein erhöhtes Infektionsrisiko dar.
Weitere Hinweise und Regelungen können der aktuellen Landesverordnung (Corona-VO) unter www.baden-wuerttemberg.de entnommen werden.
Des Weiteren gilt zur dringenden Beachtung:
Es liegen keine Erkältungssymptome bei Eltern, Kindern und weiteren im Haushalt lebenden Personen vor. Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen, können nicht betreut werden. Eltern werden unmittelbar gebeten ihr Kind abzuholen, sofern während des Betreuungsalltags etwaige Symptome auftreten.
Bitte beachten Sie, dass die Kinder derzeit grundsätzlich 24h symptomfrei gewesen sein müssen, sobald sie die Einrichtung betreten.
Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 10 Tage vergangen sind.
Bitte beachten Sie:
- Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare berücksichtigt werden.
- Es ist nicht vorherzusehen wie sich die Situation weiterentwickelt. Da einzelne Fachkräfte derzeit schon nicht eingesetzt werden können, kann es daher sein, dass bei einem weiteren Personalausfall eine Gruppe wieder schließen muss.
Anmeldung
Alle, bei denen die o.g. Voraussetzungen vorliegen und eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, werden gebeten, die beigefügten Formulare auszufüllen und per E-Mail oder per Einwurf an die Gemeinde Nußloch zu übermitteln.
Nach erfolgter positiver Prüfung setzt sich die jeweilige Einrichtung mit Ihnen direkt in Verbindung.
Wenn Sie es organisieren können, bleiben Sie jedoch zuhause und vor allem, bleiben Sie alle gesund!
Anmeldung für die Notbetreuung Schulen, Hort und Kernzeitbetreuung.pdf (PDF-Datei)
Übernahme der Elternbeiträge
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Nußlocher Kindertageseinrichtungen lediglich eine Notbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021 anbieten.
In dieser Zeit wurde der Einzug der Elternbeiträge durch die jeweiligen Träger ausgesetzt. Die Gemeinde übernahm diese Elternbeiträge in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern zunächst unter Vorbehalt.
In der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2021 wurde die vollständige Übernahme der Elternbeiträge der Monate Januar und Februar 2021 beschlossen, sodass keine Rückforderungen an Nußlocher Familien gestellt werden.
Die Beitragserstattung beläuft sich für alle fünf Nußlocher Kindertageseinrichtungen auf insgesamt 191.720,44 €, die aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert werden. Die Einnahmen aus der Corona-Hilfe des Landes in Höhe von 80.081,73 € verringern die dadurch entstehende Belastung des Haushalts.
Die Einnahmen aus der Notbetreuung wurden hier bereits berücksichtigt und den Eltern separat in Rechnung gestellt. Seit Ende Februar herrscht wieder Regelbetrieb in den Nußlocher Kindertageseinrichtungen. Aufgrund der aktuellen Lage kann es jederzeit wieder zu Einschränkungen kommen. Sollten künftig Anpassungen erforderlich sein, werden die Eltern entsprechend durch die jeweilige Einrichtung informiert und auf dem aktuellen Stand gehalten.
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.