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Energiespartipp
Energiespartipp: Darf die Anlage aufs Asbestdach?
Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch
Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 25 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend: Die Montage von PV- und Solar-Anlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.
Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden, ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.
Interessieren Sie sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage dann nutzen Sie das Beratungsangebot der KliBA.
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KliBA-Energieberater, Herrn Udo Benz – kostenfrei und unverbindlich.
Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste telefonische Beratung, am Dienstag, den 31.03.2020, zwischen 16 und 18 Uhr. 06221 998750. E-Mail schreiben.
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