Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Berichterstattung aus Gemeinderatssitzung

Artikel vom 15.03.2024

Sitzung vom 17.01.2024

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Heike Stegmaier und GR Rainer Seibert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, wurde vonseiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 28.11.2023 (Nr. 14/2023), 29.11.2023 (Nr. 15/2023) und 13.12.2023 (Nr. 16/2023)

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen (Nr.14/2023) vom 28.11.2023, (Nr. 15/2023) vom 29.11.2023 und (Nr. 16/2023) vom 13.12.2023 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ Freizeitgebiet Wiesenweg (Jugendplatz) inkl. Partyhaus
- Vorlage Entwurfsplanung als Diskussionsgrundlage
- Spezifikation Kostenaufteilung der versch. Bereiche (Haushaltsmittel)

BAL Leyk hält den Sachvortrag zu diesem Tagesordnungspunkt. Er teilt mit, dass dem Gemeinderat der Vorentwurf zum geplanten Freizeitgebiet „Wiesenweg“ hinter dem REWE-Markt mit dieser Vorlage vorgelegt worden ist. Dieser soll in heutiger Sitzung mit dem Gemeinderat erörtert werden, ehe in der Februarsitzung 2024 die finale Beschlussfassung darüber erfolgen soll. Gleichzeitig sei die Jugend über den Sachstand via Social Media und durch das Jugendzentrum informiert worden, um ihnen erneut die Gelegenheit zu geben, sich aktiv einzubringen. Die Jugend habe bereits in den Vorjahren wertvolle Anregungen geliefert, die in die Planung eingeflossen sind, so BAL Leyk weiter. Trotzdem hält die Verwaltung einen abschließenden Abgleich für sinnvoll, da zum jetzigen Zeitpunkt noch mühelos Änderungen vorgenommen werden können. Weiter weist er darauf hin, dass ab dem Zeitpunkt an dem die Planung zur Genehmigung gebracht worden ist, Änderungen finanzielle Auswirkungen hätten, die die Verwaltung mit dieser Vorgehensweise zu verhindern versucht. Der Baubeginn für das Freigelände wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres sein, wobei das Partyhaus erst im Jahr 2025 errichtet werden soll. Im Rahmen seines Sachvortrags stellt BAL Leyk zudem anhand des Übersichtsplans die unterschiedlichen Bereiche (Hundewiese, Bewegungsflächen für Sport, Spaß und Spiel, Boulefelder mit Clubmobil, Partyhaus) und deren Details vor und verweist im Übrigen auf die Sitzungsvorlage.

BM Förster teilt ergänzend mit, dass durch die Einbindung der Öffentlichkeit bereits folgende Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind, die in die finale Planung einfließen werden:

  • Kleinspielfeld
  • Basketball-Cage nicht mit einer Aluminiumbande ausstatten (sehr laut)
  • Zusätzlich einen 6m/9m-Kreis um das Tor auf dem Basketballplatz (Handballoption)

GR Röser signalisiert im Grundsatz Zustimmung der CDU-Fraktion. Er betont die Wichtigkeit für seine Fraktion, den Kostendeckel für die Hundewiese einzuhalten oder noch besser, zu unterschreiten. Er hinterfragt die Sinnhaftigkeit eines Trinkwasserspenders aufgrund fehlender sozialer Kontrolle und bittet darum, dies mit dem Fachplaner zu besprechen. Darüber hinaus möchte GR Röser in Erfahrung bringen, was die Verwaltung bei der Auflistung der Möglichkeiten unter „und vieles mehr“ versteht.

BAL Leyk entgegnet, dass die heutigeöffentliche Sitzung dazu dienen soll, einen möglichen weiteren Input zu erhalten, weshalb die Vorplanung nicht abschließend, sondern noch offen für weiteren Inhalt oder gar weitreichendere Änderungen ist. Weiter kündigt BAL Leyk an, den Kostendeckel für die Hundewiese deutlich zu unterschreiten.

BM Förster teilt mit, dass der Wunsch nach Trinkwasserspendern von der Jugend kam und auch weitere Spender im Ort gewünscht werden. Ein Trinkwasserspender sieht BM Förster für äußerst sinnvoll im Freizeitgebiet an, da dort u. a. Sport betrieben werde.

GR Veits lobt die geplante Vielfalt des Geländes und fragt nach der Einbindung der Jugend und erkundigt sich, ob zu dem Thema konkret ein Treffen mit der Jugend stattgefunden hat. Weiter möchte er in Erfahrung bringen, wie versucht worden ist, die nicht im Sozialen Netzwerk aktiven Jugendlichen zu erreichen. Zudem spricht er die geplanten Autoparkplätze an und hält diese für überdimensioniert. GR Veits setzt sich stattdessen für mehr Fahrradstellplätze ein und bittet darum, die auf der Hundewiese geplanten Baumpflanzungen nicht aus dem hierfür gesetzten Budget herauszunehmen. Das nun eingeplante Beachvolleyballfeld rühre aus einer früheren Idee der Grünen-Fraktion.

BAL Leyk erklärt, dass die im Norden eingezeichneten Stellplätze hergestellt werden müssen, da diese zur Olympiahalle gehören und teilweise noch aus einer schuldrechtlichen Vereinbarung aus der Erweiterung des REWE-Marktes heraus hergestellt werden müssen.

BM Förster erteilt dem im Zuschauerraum sitzenden Danny Restle, Leiter des Jugendzentrums Nußloch, das Wort um die Frage nach der Jugendbeteiligung zu beantworten.

Herr Restle berichtet über das Jugendhearing im Mai letzten Jahres, bei dem der Jugendplatz im Fokus gestanden habe. Viele Ideen, darunter die Trinkwasserspender und das Partyhaus, seien von der Jugend eingebracht und auch von der Verwaltung daraufhin eingeplant worden. Weiter erwähnt er die am Montag erhaltene E-Mail von der Verwaltung zu diesem Thema, die vom Jugendzentrum umgehend geteilt worden sei. Das Jugendzentrum begrüße den eingeplanten zeitlichen Puffer um noch Anpassungen vornehmen zu können.

GR Veits erklärt daraufhin, dass der Gemeinderat zwar den finanziellen Rahmen festlege, sich jedoch nicht anmaßen wolle, zu entscheiden, was der Jugend wichtig ist. Darüber hinaus sieht er es positiv, dass Photovoltaik auf dem Partyhaus vorgesehen ist. Er fragt, ob die Verwendung des erzeugten Stromes nur für die Nutzung des Partyhauses gedacht ist oder bspw. die Beleuchtung für das gesamte Areal darüber versorgt werden könnte. GR Veits möchte des Weiteren in Erfahrung bringen, ob ein Stromspeicher geplant ist.

BM Förster gibt an, dass die Planungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sind, versichert aber, dass diese Anregungen für die weiteren Planungen berücksichtigt werden.

GRätin Falkner ergreift für die Fraktion FDP/BfN das Wort.Bezüglich des Partyraums plädiert sie für eine deutliche Abgrenzung des Außenbereichs, um unerwünschte Gäste auf privaten Veranstaltungen fernzuhalten. Weiter sei ihr die generationenübergreifende Nutzung wichtig. Daher betont sie, dass ihrer Meinung nach die im Süden des Geländes geplanten Parkplätze beibehalten werden sollen. Weiterhin sollte ein Behindertenparkplatz eingeplant und ein Zugang von unten ausgeführt werden.

BAL Leyk entgegnet, dass geplant sei, vorerst auf eine Einzäunung des Partyraumgeländes zu verzichten und stattdessen auf eine optische Abtrennung durch Belagswechsel, Bepflanzung und Sitzgelegenheiten zu setzen. Er merkt an, dass abends die meisten Partys stattfinden werden und das Kleinspielfeld kein Flutlicht haben wird, was die Nutzungszeit begrenze.

GRMolitor äußert, dass seiner Ansicht nach an alles gedacht worden sei und hält das zwar am Rande Nußlochs gelegene aber dennoch integrierte Areal für diesen Freizeitplatz für ideal. Auch die Mehrfachnutzung durch Vereine und Privatpersonen sieht er als gelungen an. Er bittet darum, eine alternative Beschattung einzuplanen, solange die Bäume noch keinen ausreichenden Schatten werfen. Außerdem seien eine einfache Unterstellmöglichkeit und Sitzbänke auf der Hundewiese wünschenswert.

BMFörster dankt abschließend für das Feedback und bittet das Jugendzentrum (JUZ), die Pläne weiterhin aktiv zu verbreiten. Gleichzeitig bittet er Frau Hebbelmann von der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), möglichst frühzeitig darüber zu berichten. Die Verwaltung werde nun den erhaltenen Input in die Pläne einarbeiten und diese für die Beschlussfassung im Februar entsprechend aufbereiten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Bauhof + Gärtnerei
- Fuhrpark + Betriebsausstattung
- Ersatzbeschaffung Mercedes Sprinter
- Vorratsbeschluss für Beschaffung auf Gebrauchtwagenmarkt

BM Förster übergibt zur Sachdarstellung das Wort an BAL Leyk.

Dieser erläutert, dass aufgrund erheblicher Mängel sowie einer nicht bestandenen TÜV-Untersuchung für den 27 Jahre alten Mercedes Sprinters von der Verwaltung eine Ersatzbeschaffung empfohlen wird. Der Verwaltungsvorschlag sehe vor, sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach einem geeigneten Ersatzfahrzeug umzusehen. Die geschätzten maximalen Kosten für ein geeignetes Gebrauchtfahrzeug würden dabei auf 30.000 Euro festgelegt. Um schnell auf interessante Angebote reagieren zu können, wird von der Verwaltung ein einmaliger Vorratsbeschluss für den Bürgermeister vorgeschlagen, der die Ersatzbeschaffung bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro genehmigt. Weiter berichtet BAL Leyk, dass die Verwaltung im Rahmen der Überlegungen zur Ersatzbeschaffung auch eine E-Variante geprüft habe. Dabei sei jedoch der Klimaschutzmanager zu dem Ergebnis gekommen, dass bei den geringen Laufleistungen des Fahrzeugs (ca. 7.000 km/Jahr) weder ökonomisch noch ökologisch eine E-Variante sinnvoll wäre. Sollte der Gemeinderat hierzu tiefergehende Informationen benötigen oder eine Grundsatzdiskussion darüber führen wollen, sollte dies nach Meinung der Verwaltung dem Klimarat überlassen werden.

GR Röser stellt fest, dass der Sachverhalt klar sei und die CDU den Beschlussvorschlag daher unterstütze.

GR Kleinert äußerte den Wunsch, nochmals zu hören, was gegen ein E-Fahrzeug spreche. Er schlägt vor zu prüfen, ein E-Fahrzeug anzuschaffen und dafür zwei Verbrennerfahrzeuge aus dem Betrieb zu nehmen, um die Amortisation zu beschleunigen. Er regt alternativ an, ein älteres Fahrzeug zu erwerben und in bspw. 10 Jahren zu prüfen, ob ein E-Fahrzeug verfügbar wäre wenn sich die Technologie in diesem Bereich verbessert habe.

GR Baumeister argumentiert, dass ein E-Fahrzeug bei dieser geringen Laufleistung keine sinnvolle Investition sei, insbesondere angesichts der künftigen finanziellen Belastungen, die auf die Gemeinde zukommen. Er betont, dass sich die Gemeinde ein E-Fahrzeug nicht leisten könne.

GR Molitor stimmt GR Baumeister zu und lobt die Überlegung der Verwaltung, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben, um Kosten zu sparen.

GR Veits geht nochmals auf die Wortmeldung von GR Kleinert ein und stellt den Antrag, zu prüfen, ob es möglich wäre, zwei Fahrzeuge abzuschaffen. Der Sprinter sei, so verstehe er es, ein mobiles Lager und würde u.U. mehrere Tage stehen. Er stellt in Frage, ob bei einer Umstrukturierung bei den Fahrten der Bauhofmitarbeiter auf ein Fahrzeug verzichtet werden könnte.

BAL Leyk erklärt, dass der Sprinter nicht als Lager genutzt werde, sondern Arbeitsmaterial des Schreiners von A nach B transportiere die anschließend verarbeitet würden. BAL Leyk betont weiter die Besonderheit des Sprinters als komplett geschlossener Transporter.

GR Veits erbittet dennoch die Prüfung der von der Fraktion B´90/Die Grünen vorgebrachten Möglichkeiten.

GR Baumeister stellt die Sinnhaftigkeit des Vorschlags der Grünen infrage, ein älteres Fahrzeug zu erwerben, weil das möglicherweise Folgekosten produziere und im Vergleich zu einem jungen Gebrauchtfahrzeug die Luft verschmutze. Er sieht alternativ die Möglichkeit ein max. 3-4 Jahre altes Fahrzeug zu kaufen, das noch weiterverkauft werden könnte.

BAL Leyk erklärt, dass die Verwaltung den Fuhrpark nochmals durchgehen und überlegen könnte, ob auf ein weiteres Fahrzeug verzichtet werden könnte. Den ökologischen und finanziellen Aspekt sieht BAL Leyk jedoch nicht. Weiter betont er, dass die Verwaltung kein umweltschädliches Fahrzeug anschaffen wolle, sondern auf die Schadstoffklasse des Dieselfahrzeuges achte und eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Fahrzeug erreicht werde. Weiterhin trägt er vor, dass ein Gebrauchtfahrzeug angeschafft werden soll das den Vorteil bringt, dass dieses bereits gebaut worden ist und nicht extra für die Gemeinde hergestellt wird, was ebenfalls CO₂ einspare.

GR Veits spricht sich trotzdem dafür aus, die Prüfung durchzuführen. Ein Fahrzeug derselben Schadstoffklasse mit höherer Laufleistung könnte seiner Meinung nach eine Option sein. Dies würde zu geringeren Anschaffungskosten führen, der Wertverlust wäre nicht so hoch und die Kommune hätte die Möglichkeit, früher auf eine Ersatzbeschaffung umzusteigen, wenn die Elektromobilität auch für Nutzfahrzeuge weiter fortgeschritten ist.

GR Rupp spricht sein Vertrauen in die Verwaltung aus, die 30.000 € in ein entsprechendes Fahrzeug zu investieren.

GR Röser erinnert daran, dass der Klimamanager klare Aussagen getroffen habe, die gegen ein E-Fahrzeug sprechen und die Gemeinde wahrscheinlich schnell ein neues Fahrzeug benötige.

Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Veits, Stegmaier) folgenden Beschluss:

1.) Der Gemeinderat beschließt als Ersatzbeschaffung für den Mercedes Sprinter generell ein Gebrauchtfahrzeug mit Verbrennungsmotor (Schadstoffklasse Euro 6d) anzuschaffen.

2.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung diese Beschaffung bis zu einer Höhe von max. 30.000 Euro durchzuführen. Die Zuständigkeit der Verwaltung ist zweckgebunden und einmalig.

TOP 6 ─ Nußloch wird Sicherer Hafen / Integrationsmanagement
- Anfrage über die Aufnahme von Geflüchteten außerhalb der Quote

BM Förster erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass die Gemeinde Nußloch in der Flüchtlingsaufnahme andauernd proaktiv arbeite und bisher immer über der Aufnahmequote gelegen habe, sodass sich die Gemeinde Nußloch zu den besten vier Gemeinden im Kreis zählen dürfe. Für 2024 stehe daher aufgrund des Überhangs noch die Aufnahme von fünf Flüchtlingen an, dies soll auch schnellstmöglich erfolgen. In der Flüchtlingsunterkunft in der „Alten Bruchsaler Straße“ gäbe es aktuell noch Platz für 25 Personen. Bei der aktuellen Anfrage des Ministeriums sei wichtig zu wissen, dass eine zusätzliche, freiwillige Aufnahme nicht auf die Quote der Gemeinde oder des Kreises angerechnet würde, die Kosten müssten jedoch trotzdem vom Kreis mitgetragen werden (Sozialamt/JobCenter). Weiter gibt BM Förster zu bedenken, dass in den kommenden Jahren wohl weiterhin Flüchtlinge nach Deutschland kommen die auf die Kommunen aufgeteilt werden. Wenn die Gemeinde dann keinen Platz für die lt. Quote aufzunehmenden Flüchtlinge hat weil eine freiwillige Aufnahme erfolgt ist, müsse die Gemeinde alternative Möglichkeiten prüfen, wie bspw. die Anmietung von privatem Wohnraum oder im schlimmsten Fall die Nutzung von Hallen. BM Förster betont, dass die Verwaltung aufgrund der vorgenannten Gründe schon immer gegen den Beitritt zum „Sicheren Hafen“ gewesen sei, weshalb in heutiger Sitzung nun über den Austritt beschlossen werden soll. Weiter verbindet die Verwaltung mit dem Austritt aus dem Programm „Sicherer Hafen“ die Selbstverpflichtung, die Quote so schnell wie möglich zu erfüllen und weiterhin proaktiv zu handeln und zu helfen, wo immer möglich.

GR Röser erklärt, dass die CDU-Fraktion schon von Beginn an gegen den Eintritt in die Initiative "Sicherer Hafen" gewesen sei und das nicht, weil die Fraktion nicht helfen möchte, sondern weil sie der Meinung ist, dass die Kommunen nicht die Hauptzuständigkeit in dieser Frage haben und jedes Glied in der Kette seine Verantwortung tragen sollte. Seit dem Beitrittsbeschluss habe die Gemeinde Nußloch überdurchschnittlich viel geleistet und die Situation habe sich durch verschiedene weltweite Ereignisse, wie die Situation in der Ukraine, die Machtübernahme der Taliban und zuletzt der Krieg zwischen Israel und der Hamas, verändert. GR Röser vermutet daher, dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Zugangszahlen in den Folgejahren steigen werden. Da die Gemeinde verpflichtet sei, angemessen auf diese Herausforderungen zu reagieren und die ihr laut Verteilungsschlüssel zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen, sollten die aktuell ohnehin begrenzten, verfügbaren Plätze nicht belegt werden. Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt sei jedem bekannt, weshalb die Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung schwer werden dürfte. Die Flüchtlingsbeauftragten der Gemeinde seien bereits am Limit, das habe der Gemeinderat beim Jahresbericht des IBs im September gehört, erinnert GR Röser. Dies alles bewegt die CDU-Fraktion dazu, den Austritt aus dem Programm zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Gemeinde die ihr zugewiesenen Aufgaben gut bewältigen könne.

GR Kleinert teilt mit, dass sich die Grünenfraktion mehrheitlich gegen den Austritt aus dem Programm "Sicherer Hafen" ausspreche. Seiner Ansicht nach geht die aktuelle Diskussion über das hinaus, was eigentlich zur Entscheidung anstünde. Es sollte nach Meinung von GR Kleinert lediglich darüber entschieden werden, ob die Gemeinde über die Quote hinaus Flüchtlinge aufnehmen möchte, wie von der Ministerin angefragt. Er betont, dass keine Verpflichtung besteht, jeden Flüchtling aufzunehmen, sondern dann wenn möglich und passend. Er sieht keine Notwendigkeit, über den Austritt aus der Initiative "Sicherer Hafen" zu entscheiden. Die Idee hinter der Initiative „Sicherer Hafen“ sei, geflüchtete Menschen willkommen zu heißen, was Nußloch in den letzten Jahren umgesetzt habe. Für GR Kleinert besteht kein Grund, von dieser humanen Haltung nun abzuweichen. Er plädiert dafür, dem Ministerium zurückzumelden, wie viele Menschen die Gemeinde aufnehmen könnte. Aktuell stehen 25 Plätze zur Verfügung und ihm sei klar, dass nicht alle dafür verwendet werden können. Ein Austritt aus der Initiative wäre seiner Meinung nach auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gemeinde die Anfrage des Ministeriums ablehnen würde. Außerdem sei der Austritt aus Sicht der Grünen ein fatales politisches Signal und ein Abschied von der bisherigen humanen Haltung. Es würde ein Zeichen in Richtung Abschottungspolitik setzen, ist GR Kleinert weiter der Meinung. Die Fraktion B´90/Die Grünen möchte weiterhin ein „Sicherer Hafen“ bleiben und die Anzahl der verfügbaren Plätze dem Ministerium mitteilen. Dabei könnten bestimmte Bedingungen, auch finanzielle, festgelegt werden, so GR Kleinert weiter. Beispielsweise könnte die Gemeinde zur Bedingung machen, dass sie Familien bevorzugt aufnimmt und keine Personen mit besonderem Betreuungsbedarf oder junge Männer. Auch wolle GR Kleinert nicht die Zusicherung zurücknehmen, weil andere ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nußloch könne sich nicht mit denjenigen vergleichen, die kein „Sicherer Hafen“ sind. Ihm sei bewusst, dass die Herausforderung, die auf Deutschland zukommt, nicht in Nußloch gelöst werden kann, aber Nußloch könne unterstützen. GR Kleinert beantragt die getrennte Abstimmung über die Frage des Verbleibs im Programm "Sicherer Hafen" und darüber, wie mit der konkreten Anfrage umgegangen werden soll.

Inhaltlich schließt sich GR Baumeister den Ausführungen von GR Röser an. Er betont, dass sich in den letzten 2-3 Jahren die Voraussetzungen verändert haben und die Gemeinde vor neuen Herausforderungen stehe. GR Baumeister äußert sein Unbehagen darüber, wie das Ministerium agiere, da dieses über die Schiene "Ihr habt euch zum sicheren Hafen bekannt, also könnt ihr noch mehr aufnehmen" nun auf die Gemeinde zukomme, die bereits über ihrer Quote liegt. Er sei nicht bereit dazu, das zu kompensieren, was andere Kommunen versäumen. Darüber hinaus zeige sich das Landratsamt ebenfalls ablehnend und im Brief der Ministerin sei nicht ersichtlich, wie das Ganze ablaufen soll. GR Baumeister erinnert daran, dass in der nicht öffentlichen Diskussion dazu die Aussage getroffen worden sei, dass, wenn die freiwillige Aufnahme aufgrund der Anfrage abgelehnt wird, auch gleich aus dem "Sicheren Hafen" ausgetreten werden könnte. GR Baumeister sieht keinen Sinn darin und schließt sich daher dem Vorschlag der Verwaltung an, gleich ganz aus dem Programm auszusteigen. Er fordert, dass auch andere Kommunen aktiv werden sollten, da es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden gäbe.

GR Molitor betont, dass der Beschluss von 2020 unter anderen weltpolitischen Bedingungen gefasst worden sei. Er kritisiert die fehlende Solidarität anderer Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis und zeigt sich bestürzt darüber, mit welcher Ignoranz einige Gemeinden mit der Situation umgehen. GR Molitor spricht sich dafür aus, am "Sicheren Hafen" festzuhalten, gleichzeitig jedoch der Ministerin zu signalisieren, dass die Gemeinde im Moment nicht in der Lage ist, weitere Menschen aufzunehmen. Er betont, dass die Aufnahme menschenwürdig und leistbar sein muss und dass Reserven erforderlich seien, um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden und den Prinzipien der Gemeinde treu zu bleiben.

In Bezug auf die Wortmeldung von GR Kleinert betont BM Förster, dass die Gemeinde Nußloch keine Abschottungspolitik betreibt, im Gegensatz zu anderen Kommunen, die dies lt. ihm bereits seit Jahren praktizieren würden. Nußloch habe ein deutliches Zeichen gesetzt, indem es mehr Flüchtlinge aufgenommen hat als vom Rhein-Neckar-Kreis vorgegeben. Die Gemeinde habe aktiv die Bürgerschaft angesprochen, um Mietwohnungen für Geflüchtete zu finden. BM Förster fordert die Solidarität zwischen den Gemeinden ein und appelliert an sie, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und zu handeln. Er betont, dass Taten entscheidend sind und nicht nur ein Label wie der „Sichere Hafen“.

Zur Anfrage der Ministerin äußert GR Veits, dass es sich nicht um eine Zuweisung, sondern um eine Anfrage handelt, über die verhandelt werden kann. In der nichtöffentlichen Sitzung habe er die Frage aufgeworfen, wie glaubwürdig es sei, eine Anfrage pauschal abzulehnen, ohne in Verhandlungen zu gehen. Den Antrag zum Beitritt zur Initiative haben damals sowohl die SPD, FDP als auch die Grünen gestellt. GR Veits merkt an, dass die Lage im Jahr 2020 noch entspannt war, aber jetzt prekär ist. Er hinterfragt die Glaubwürdigkeit der Gemeinde, wenn sie sich in schwierigen Zeiten zurückziehe. Es stört ihn, dass oft auf andere gezeigt wird, ohne die genauen Gründe für das Handeln oder Nicht-Handeln anderer Kommunen zu kennen. Er appelliert dazu zu überlegen, eine glaubwürdige Politik zu verfolgen, die nicht nur dann existiert, wenn es einfach ist, sondern auch in unbequemen Situationen.

GRätin Bauer nimmt das Argument auf, dass vor zwei Jahren eine andere Situation geherrscht habe und Nußloch ihrer Ansicht nach am Limit sei. Sie ist der Meinung, dass es an Leuten fehle, die sich um die Geflüchteten kümmern, diese begleiten können. Deutschland werde mit einem größeren Zustrom an Geflüchteten rechnen müssen. Sie sieht nicht, dass Nußloch sich zum „Sicheren Hafen“ bekennt und dann aber, wenn es darauf ankommt, gar niemanden aufnehmen kann. Sie fordert daher einen klaren Cut und den Austritt aus dem „Sicheren Hafen“.

GR Kleinert erklärt, dass er mit seiner Aussage bezüglich der Abschottungspolitik niemanden angreifen wollte. Er betont, dass er in seiner Haushaltsrede stolz darauf hingewiesen habe, wie Nußloch in den letzten Jahren Flüchtlingspolitik betrieben habe. Er gibt zu bedenken, dass ein falsches Signal in die Öffentlichkeit gesendet werde, wenn die Gemeinde nun aus der Initiative austrete. Er plädiert daher dazu weiterhin ein „Sicherer Hafen“ zu sein, auch wenn eine freiwillige Aufnahme momentan nicht möglich ist.

GR Röser ist der Meinung, dass die Gemeinde die Werte der Initiative zwei Jahre lang getragen und mit Leben gefüllt habe. Die aktuelle Anfrage könne nicht positiv bewertet werden, sodass seiner Meinung nach die Beibehaltung des „Sicheren Hafens“ zu einer Symbolpolitik verkomme, da die Gemeinde das gar nicht leisten könne. Eine Symbolpolitik wolle die Fraktion der CDU nicht betreiben, weshalb GR Röser nochmals erwähnt, dass er den Austritt befürwortet.

GR Kleinert erklärt nochmals, dass sich die Gemeinde mit dem „Sicheren Hafen“ freiwillig verpflichtet, Geflüchtete über die Quote hinaus aufzunehmen, wenn sie das kann. Er sieht nicht, dass die Mitgliedschaft zu einem Symbol verkommt, wenn die Anfrage der Ministerin begründet abgelehnt und gleichzeitig mitgeteilt wird, dass künftige Anfragen wieder wohlwollend geprüft werden.

BM Förster vermutet, dass die Situation nicht besser wird in den nächsten Jahren. Nußloch habe seine Arbeit getan und werde auch weiterhin gute und proaktive Flüchtlingsarbeit leisten. Im Grunde mache seiner Meinung nach die Gemeinde genau das, wofür die Initiative „Sicherer Hafen“ stehe, aber eben nur dann, wenn es möglich ist. Daher müsse man sich da auch ehrlich machen und nicht nur beim „Sicheren Hafen“ sein, aber dann Argumente finden, dass man niemanden aktuell aufnehmen könne.

Für GRätin Bauer gehe es in erster Linie um Ehrlichkeit und um Menschen, nicht um ein Emblem, das an der Wand hängt. Sie bittet GR Veits darum, die Argumentation des Räterunds und jedes einzelnen Gemeinderats zu akzeptieren. Sie hält seine Reaktion und Mimik auf und während anderer Wortmeldungen für nicht angemessen und bittet um mehr Respekt.

Abschließend bringt BM Förster den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst sodann mit 11 Ja-Stimmen (Rupp, Falkner, Baumeister, Lüll, Petri, Lurz, Röser, Kettemann, Stegmaier, Bauer, BM Förster) und 7 Nein-Stimmen (Molitor, Miltner, Seibert, Veits, Baust, Kleinert, Kazmaier) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Austritt aus der Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen“ und verpflichtet sich gleichzeitig, die noch lt. Quote geforderten fünf Geflüchteten für 2024 so schnell wie möglich aufzunehmen und weiterhin proaktiv im Bereich der Flüchtlingshilfe tätig zu sein.

TOP 7 ─ Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
- Wahl von Stellvertretern für den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
- Redaktionsausschuss für die Rathaus-Rundschau
- Festsetzung der Wahlhelferentschädigung

Für den Sachvortrag erhält HAL Laier das Wort. Er informiert, dass die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 stattfinden und zur Durchführung dieser Wahl sowohl ein Gemeindewahlausschuss als auch ein Redaktionsausschuss für die Rathaus-Rundschau gebildet werden muss bzw. soll. Für diese beiden Ausschüsse sind Mitglieder jeder Fraktion zu nennen, die als Beisitzer oder Stellvertreter fungieren, so HAL Laier weiter. Er teilt mit, dass bereits Gemeinderatsmitglieder für diese Positionen benannt worden sind, jedoch eine Korrektur bei der Fraktion B`90/Die Grünen erfolgen müsse da Ines Baust als Bürgermeisterstellvertreterin nicht von der Fraktion in den Gemeindewahlausschuss entsandt werden könne da sie für BM Förster einspringen muss, sollte dieser verhindert sein. Darüber hinaus informiert HAL Laier, dass für die Tätigkeiten der Wahlhelfer eine Wahlhelferentschädigung für den Wahlsonntag und Auszählmontag ausgezahlt werden soll. Die Verwaltung empfehle für den Wahlsonntag 50 Euro und für den Montag 40 Euro festzulegen, wobei die Gemeindebediensteten montags keine Entschädigung erhalten, da dies für sie ein normaler Arbeitstag ist. Nach Beendigung der Auszählung erhalten diese jedoch den restlichen Tag arbeitsfrei, so HAL Laier abschließend.

GR Röser teilt mit, dass die Stellvertretung von Natascha Lurz im Gemeindewahlausschuss Bernhard Schuster übernehmen soll.

GR Veits erläutert, dass anstelle von Ines Baust Franz-Josef Schoppengerd als Beisitzer im Gemeindewahlausschuss fungieren soll. Einen Stellvertreter könne er hingegen ad hoc nicht nennen, weshalb dieser nachgemeldet werden müsse.

Dies ist für die Verwaltung in Ordnung.

Weiter beantragt GR Veits, die Entschädigung für Wahlhelfer um 10 Euro zu erhöhen. Er unterstreicht die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer, ohne diese die Demokratie nicht funktioniere. Angesichts der Inflation und anderer Kostensteigerungen halte er dies für angemessen. Darüber hinaus plädiert er dazu, dass der Redaktionsausschuss Artikel tatsächlich nur dann zurückweist, wenn Polemik oder Unterstellungen vorliegen. Wenn jedoch die Sachdarstellung den Mitgliedern des Ausschusses nicht gefällt, können die Artikel nicht abgelehnt werden. GR Veits fragt sich, wann ein mittelbarer Bezug zur Wahl vorliegt und möchte in Erfahrung bringen, ob beispielsweise ein Artikel über den Verlauf der letzten Gemeinderatssitzung in der Rathaus-Rundschau erscheinen dürfe.

BM Förster entgegnet, dass dies im Einzelfall Auslegungssache des Redaktionsausschusses sei, aber hier ein mittelbarer Bezug zur Wahl gesehen werden könnte. Er weist darauf hin, dass ohnehin 6 Wochen vor der Wahl keinerlei Veröffentlichungen mehr gemacht werden dürfen.

GR Veits bittet abschließend darum, die Gemeinderatswahl ebenfalls sonntags noch auszuzählen.

BM Förster entgegnet, dass mit dem Gemeinderat bereits besprochen sei, dass die Auszählung erst montags stattfindet.

GR Baumeister ist der Meinung, dass im Redaktionsausschuss immer die Fraktionssprecher Mitglied gewesen sind.

HAL Laier entgegnet, dass dies bei der Bundestagswahl etc., nicht jedoch bei der Gemeinderatswahl der Fall gewesen sei.

BM Förster ergänzt, dass es rein rechtlich keine Vorgabe gäbe, die Verwaltung dies jedoch so empfehlen würde.

GR Molitor zeigt sich verwundert über den Vorschlag von GR Veits, die Wahlhelferentschädigung zu erhöhen. Dies hätte man im Vorfeld bei der Ältestenratssitzung besprechen können. Nun könnte man den Grünen Effekthascherei unterstellen.

GR Veits entgegnet, dass er damit keinen Effekt erzielen wolle. Er sei bei der Ältestenratssitzung nicht dabei gewesen und habe es daher erst bei der Vorbesprechung vergangenen Montag nach Erhalt der Sitzungsunterlagen mit seiner Fraktion besprechen können.

Nach erfolgter Diskussionsrunde gibt BM Förster zunächst die Beschlusspunkte 1-3 zur Abstimmung. Danach lässt er über den Vorschlag von GR Veits, die Wahlhelferentschädigung auf 60 Euro für sonntags und 50 Euro für montags, abstimmen. Zuletzt wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Wahlhelferentschädigung Beschluss gefasst.

Der Gemeinderat fasst sodann folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat wählt einstimmig zu Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern in den Gemeindewahlausschuss:
 
Beisitzer:Stellvertreter
Natascha LurzBernhard Schuster
Franz-Josef SchoppengerdRuth Kern
Christoph SeemannChristina Rupp
Erhard KempfYvonne Miltner
  
 
  1. Der Gemeinderat wählt vorsorglich einstimmig für den Fall, dass der Bürgermeister und alle seine Stellvertreter während der Durchführung der Wahlen bei sämtlichen oder einzelnen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses verhindert sind, Christian Laier zum ersten Stellvertreter und Patric Henze zum zweiten Stellvertreter.
 
  1. Der Gemeinderat bildet einstimmig einen Redaktionsausschuss für die Kommunalwahlen.

Es werden folgende Mitglieder benannt:

Mitglieder:
Natascha Lurz
Ines Baust
Christoph Seemann
Erhard Kempf
 
 
  1. Mit 7 Ja-Stimmen (Bauer, Veits, Kleinert, Baust, Kazmaier, Lurz, BM Förster), 8 Nein-Stimmen (Baumeister, Falkner, Lüll, Molitor, Miltner, Seibert, Röser, Kettemann) und 3 Enthaltungen (Petri, Stegmaier, Rupp) lehnt der Gemeinderat den Vorschlag von GR Veits ab, die Wahlhelferentschädigung
  2. für Sonntag, den 09.06.2024 auf 60,00 € für alle Wahlhelfer,
  3. für Montag, den 10.06.2024 auf 50,00 € für die externen Wahlhelfer

festzusetzen.

  1. Als Wahlhelferentschädigung werden sodann einstimmig festgesetzt:
  2. für Sonntag, den 09.06.2024: 50,00 € für alle Wahlhelfer,
  3. für Montag, den 10.06.2024: 40,00 € für die externen Wahlhelfer.
 
TOP 8 ─ Konzessionsvertrag Strom
- Anpassung des bestehenden Konzessionsvertrags „Strom“ mit der Netze BW GmbH an den Musterkonzessionsvertrag vom 11.09.2023

BM Förster erläutert, dass die Gemeinde Nußloch mit der Netze BW GmbH (ehemals EnBW Regional AG) einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030 geschlossen hat. Der Gemeinde- und Städtetag und der Neckar-Energieverband haben nun einen neuen Musterkonzessionsvertrag (MKV 3.0) ausgehandelt, dessen Änderungen in allen Punkten vorteilhaft für die Gemeinde seien. Die Netze BW GmbH als aktueller Konzessionär im Bereich Strom habe der Verwaltung auf Grundlage dieses Mustervertrages einen aktualisierten Konzessionsvertrag vorgelegt. Die Verwaltung empfehle dem Gemeinderat, dem überarbeiteten Konzessionsvertrag „Strom“ zuzustimmen. Weiter informiert BM Förster, dass die Gemeinde mit den Stadtwerken Heidelberg im März 2020 einen neuen Konzessionsvertrag „Gas“ abgeschlossen hat. Hier sei die Verwaltung in Prüfung, ob auch dieser Vertrag angepasst werden sollte. Sollte dies der Fall sein, werde die Verwaltung damit in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen auf den Gemeinderat zukommen.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 16 Ja-Stimmen (Veits und Miltner zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem in Anlage 2 beigefügten Konzessionsvertrag Strom mit der Netze BW GmbH vom 22. November 2023 zu.

TOP 9 ─ Kredite
Umschuldung/ Ablösung des KfW-Darlehens für die energetische Sanierung der Olympiahalle 2014

BM Förster informiert, dass die Gemeinde im Jahr 2014 für die Sanierung der Olympiahalle einen zinsverbilligten KfW-Kredit über 1,514 Mio. Euro aufgenommen hat, dessen Zinsbindung zum 15.02.2024 endet. Nun soll der Gemeinderat entscheiden, ob eine Sondertilgung oder eine Umschuldung getätigt werden soll. Zur heutigen Sitzung hat die Verwaltung noch kein Zinsangebot der KfW vorliegen, da dies erst Ende Januar/Anfang Februar zugeschickt werde, so BM Förster weiter. Es müsse heute dennoch ein Beschluss gefasst werden, da die nächste Gemeinderatssitzung erst am 21.02.2024 stattfindet, die Zinsbindung aber früher ausläuft. Die Verwaltung empfehle daher, die Restschuld von 868.406,72 Euro abzulösen, wenn das Zinsangebot der KfW über dem Darlehenszins bereits bestehender Bausparverträge liegt. Bei gleicher oder besserer Kondition soll das Darlehen fortgeführt werden.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen (Veits zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Umschuldung bei der KfW vorzunehmen, sofern der Zinssatz günstiger liegt, als der Darlehenszins für bestehende Bausparverträge. Andernfalls ist das Darlehen abzulösen.

TOP 10 ─ Kassenprüfung 2023
Information über das Ergebnis der unvermuteten Kassenprüfung der Gemeindekasse

BM Förster teilt mit, dass die jährlich durchzuführende unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse von KAL Einsele am 27.11.2023 für das Jahr 2023 stattgefunden hat. Die Prüfung hat keinerlei Beanstandungen ergeben.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 11 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster informiert, dass im Monat Dezember 71 Spenden im Wert von 9.250,00 € auf dem Konto der Gemeinde eingegangen sind. Er bedankt sich bei den zahlreichen Spendern und bittet den Gemeinderat um Annahme dieser.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die in Anlage 1 aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 12 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 12.1 – Respektvoller Umgang untereinander

GR Rupp dankt Ute Bauer für den Einwand, dass die Ratsmitglieder sich untereinander mehr Respekt entgegenbringen und sich an die Sitzungsordnung halten sollen. Dabei habe er sich auch angesprochen gefühlt und könne dies nur unterstreichen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.2 – Zustand Waldstraße, Maisbach

GR Miltner teilt mit, dass die Waldstraße in Maisbach tiefe Schlaglöcher aufweise. Er bittet um Prüfung.

Die Verwaltung nimmt Kenntnis.

TOP 12.3 – Litfaßsäule Beethovenstraße

GR Kazmaier erläutert, dass die Litfaßsäule in der Beethovenstraße unschön aussehe. Er fragt sich, ob es überhaupt Sinn mache, eine Litfaßsäule in einer Sackgasse zu betreiben und stellt zur Diskussion, ob diese entfernt werden könnte.

KAL Einsele entgegnet, dass es mit allen Säulen Probleme gebe. Frau Orth vom Liegenschaftsamt habe gerade heute angedroht, dass die Gemeinde die Pachtverträge überdenke. Auch die Säule in der Massengasse sehe immer sehr schlimm aus. Der Verwaltung sei der Sachverhalt bewusst und ist an der Sache dran, versichert KAL Einsele.

BM Förster ergänzt, dass aufgrund des Plakatierverbots die Litfaßsäulen die einzige Möglichkeit in Nußloch biete mit Plakaten Werbung zu machen.

TOP 13 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13.1 – Termine Parkraumkonzept

BM Förster trägt die kommenden Termine für das Parkraumkonzept vor:

  1. 28.02.2024 (nicht öffentliche Sondersitzung)
  2. 20.03.2024 (öffentliche GR-Sitzung)
  3. 10.04.2024 (2. Bürgerveranstaltung, Saal Feuerwehrhaus)

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.