Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Kindertagespflege

Artikel vom 06.04.2024

Kindertagespflege in Nußloch

Immer mehr Eltern benötigen eine zuverlässige Betreuung für ihr Kind, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Nachfrage, insbesondere nach Kindertagespflege für Säuglinge und Kleinkinder, steigt ständig. Deshalb unterstützt die Gemeinde interessierte Eltern bei der Suche und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen.

Wer als Kindertagespflegeperson tätig werden möchte, soll die Fähigkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der ihr anvertrauten Kinder einzugehen, die Begabungen und Interessen der Kinder entsprechend ihres Alters und Entwicklungs­standes zu fördern. Die Tätigkeit der Kindertagespflegeperson soll auch jungen Müttern und Vätern möglichen, die eigenen Kinder gut zu versorgen und einer selbstbestimmten Tätigkeit nachgehen zu können.

Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungs­berechtigten und dem Jugendamt auszeichnen sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Die Kindertagespflege kann im eigenen Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern durchgeführt werden.

Wer Kinder im Rahmen der Kinder­tagespflege betreuen möchte, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis zur Kinder­tagespflege durch das zuständige Jugendamt. Eine Betreuung außerhalb der elterlichen Wohnung von mehr als 15 Stunden wöchentlich und über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gegen Entgelt, ist ohne Pflegeerlaubnis nicht möglich. Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss, eine Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Kindertagespflegepersonen müssen sich ein spezifisches Wissen und Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kinder­tagespflege aneignen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben. Hier werden Kenntnisse über frühkindliche Entwicklung, den Umgang mit Problemsituationen oder auch rechtliche Fragen vermittelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits während der Qualifizierung die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufgenommen werden.

Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig und für die Klärung ihrer finanziellen Situation (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall-, gesetzliche Rentenversicherung sowie Einkommenssteuer) selbst verantwortlich. Die selbstständige Tätigkeit wird durch das Jugendamt finanziell unterstützt, sofern u. a. die Qualifizierung nachgewiesen wird. Pro Betreuungsstunde wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 7,50 € geleistet. Hinzu kommt ein Zuschuss zu den Sozialversicherungen, der einkommensabhängig ist. Die betreuten Kinder sind durch die Pflegeerlaubnis über das Jugendamt unfallversichert.

Alle drei Monate wird für alle Interessierten eine Informationsveranstaltung zum Thema Tagesmütter/Tagesväter im Landratsamt Heidelberg angeboten. Der nächste Termin findet am 19.04.2024 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11 Uhr statt.

Das Jugendamt ist Ansprechpartner für Personen, die sich um eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bewerben möchten und berät die Interessenten in allen Fragen zur Kindertagespflege. Kontakt: Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis, 06221/522-1576, E-Mail: S.Rittmaier(@)Rhein-Neckar-Kreis.de. Für weitere Auskünfte können Sie sich neben dem Jugendamt auch an die Gemeinde­verwaltung, Herrn Henze, Tel.: 06224/ 901-140, E-Mail: patric.henze(@)nussloch.de wenden.