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Zutritt zur Verwaltung
Am Mittwoch, 24. November 2021, trat die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Diese gilt für die gesamte Belegschaft der Gemeindeverwaltung Nußloch sowie für alle Besucher*innen.
Um dem Infektionsgeschehen gerecht zu werden, ordnet die Gemeindeverwaltung ab dem gleichen Tag die 3G-Regel auch für die Besucher*innen aller Dienst- und Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung Nußloch an. Ab 24. November benötigt die Bürgerschaft sowie andere „Externe“, Dienstleister etc., bei Eintritt in gemeindliche Gebäude, einen 3G-Nachweis.
Somit kann keinem Zutritt gewährt werden, der nicht getestet, geimpft oder genesen ist – mit Ausnahme von:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
Schüler*innen müssen hierfür ihren Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung vorzeigen.
Nicht genesene und nicht geimpfte Personen benötigen einen zertifizierten Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttestungen sind auch nicht unter Aufsicht einer Kontrollperson gestattet. Für alle nicht geimpften oder nicht genesenen Bürger*innen besteht hingegen die Möglichkeit, einen kostenfreien Bürgertest an den dafür geeigneten Teststellen zu machen und damit ihren Termin im Rathaus wahrzunehmen.
Für die Kontrolle am Eingang im Rathaus benötigen alle Bürger*innen einen gültigen Lichtbildausweis, damit der 3G-Nachweis verifiziert werden kann. Zur Kontaktnachverfolgung bei einem positiven Corona-Fall werden am Eingang auch die Daten der Besucher*innen notiert. Diese werden nach vier Wochen aber wieder vernichtet.
Alle Besucher*innen haben in den gemeindlichen Räumlichkeiten eine medizinische Maske zu tragen mit Ausnahme von:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
Der Zutritt ist nur unter diesen Voraussetzungen gestattet.
Wir bitten um Terminvereinbarung mit dem/r jeweiligen Sachbearbeiter*in, bei der Zentrale (06224 901-0) oder online unter www.nussloch.de. Ohne Termin kann es zu erhöhten Wartezeiten kommen.
Wir möchten Sie trotzdem bitten, Ihre Besuche auf das Notwendigste zu reduzieren und weniger wichtige Angelegenheiten telefonisch zu klären.
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