Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Das Steueramt informiert:

Artikel vom 08.04.2022

Wasserzähler regelmäßig ablesen

Angesichts steigender Kosten auf dem Energiepreissektor ist es ratsam, die Entwicklung des eigenen Verbrauchs im Auge zu behalten. Das Steueramt empfiehlt den Wasserzähler – am besten monatlich – abzulesen, sich den Verbrauch zu notieren und mit früheren Werten zu vergleichen. Es kommt immer wieder vor, dass eine defekte Hausinstallation einen sehr hohen Wasserverbrauch nach sich zieht und es im Rahmen der Endabrechnung zu einem bösen Erwachen kommt.

Was können die Ursachen für einen zu hohen Wasserverbrauch sein?

Die technischen Ursachen können z.B. eine beschädigte Dichtung am Toilettenspülkasten oder ein defektes Sicherheitsventil am Warmwasserbereiter (Boiler) sein. Im schlimmsten Fall könnte auch die Möglichkeit eines Rohrbruches bestehen. Ferner spielt der Wasserdruck eine nicht unwesentliche Rolle. Im Gemeindegebiet gibt es verschiedene Druckzonen. Je nach Höhenlage kann der Wasserdruck zwischen 2,5 bis 6 bar liegen. Je höher der Leitungsdruck des Wassers, desto höher ist der Wasserdurchfluss bei Entnahme.

Auch sollte die Auswirkung tropfender Wasserhähne oder Spülkästen nicht unterschätzt werden. Hier läuft zwar eine geringe Wassermenge, aber auf die Dauer gesehen, stellt dies einen erheblichen Verbrauch dar und verursacht erhöhte Kosten.

Wie kann man einen erhöhten Wasserverbrauch feststellen?

Als erstes sollten alle Wasserverbraucher im Haushalt geschlossen werden. Im Anschluss ist am Rollenlaufwerk des Wasserzählers zu prüfen, ob es zum Stillstand kommt oder ob es sich trotzdem noch weiter dreht.

Bei einem Rohrbruch kann man davon ausgehen, dass sich das Rollenlaufwerk extrem schnell dreht.

Was können die Folgen eines zu hohen Wasserverbrauchs sein?

Gemäß § 21 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nußloch gilt die gemessene Wassermenge als Gebührengrundlage. Die gemessene Menge wird auch dann zur Berechnung herangezogen, wenn sie ungenutzt wie etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler verlorengegangen ist. Ein „geschätzter“ Wasserverlust kann nach aktueller Rechtsprechung nicht als Berechnungsgrundlage akzeptiert werden.

Eine ähnliche Situation ergibt sich auch beim Abwasser. Laut § 41 Abs. 1 Abwassersatzung, kann das Abwasser nur erlassen werden, wenn es nachweislich nicht in das öffentliche Abwassernetz geleitet wurde.

Eine erhöhte Nachzahlung am Jahresende ist auch durch die festgesetzten Vorauszahlungen möglich. Systembedingt orientieren sich die Abschlagszahlungen des aktuellen Jahres an dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Wurde im Vorjahr mehr Wasser verbraucht z.B. durch Aufnahme einer weiteren Person im Haushalt, sind die Abschlagszahlungen im Folgejahr entsprechend hoch angesetzt. Es kommt daher vor, dass etliche Bürger die Abschlagszahlungen heruntersetzen lassen. Im Rahmen der Endabrechnung des aktuellen Jahres kann es infolge dessen zu erhöhten Nachzahlungen kommen.

Wer sind die zuständigen Ansprechpartner bei der Gemeinde Nußloch?

Nachprüfung des Wasserzählers/Rohrbruch:

Stadtwerke Walldorf

Zentrale: 06227/8288-0

Wasserabteilung: 06227/8288-256

Störungsannahme: 06227/8288-112

Anpassung der Vorauszahlungen oder Fragen zur Endabrechnung:

Oguz Öztürk

Zimmer-Nr. 211

Tel.: 06224/901-123

Fax: 06224/901-128

E-Mail: oguz.oeztuerk(@)nussloch.de

Norman Urbanetz

Zimmer- Nr. 210

Tel.: 06224/901-124

Fax: 06224/901-128

E-Mail: norman.urbanetz(@)nussloch.de