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Umgang mit Wildtieren – Füttern verboten!
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Sichtungen von Nutrias und Bisamratten rund um den Leimbach in Nußloch. In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt der Gemeinde Nußloch in Abstimmung mit dem Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe vor allem darauf hin, dass gerade das Füttern von Wildtieren viele negative Folgen nach sich ziehen kann und eine Ursache der Ausbreitung sei.
Die Tiere werden durch die Fütterung an die entsprechenden Fütterungsstandorte gebunden und suchen weitere Futterquellen in der Umgebung des Fütterungsstandortes. Auch verlieren sie durch die Fütterung ihre natürliche Scheu vor dem Menschen. Das Ergebnis: Die Populationsstärke steigt und mit ihr der Druck auf die verschiedenen Fütterungsstellen. In der Folge nehmen Schäden und Verschmutzungen zu, im öffentlichen wie auch im privaten Raum. Durch die fütterungsbedingte steigende Population von Wassertieren kommt es zusätzlich zu einem erhöhten Eintrag an Kot in Gewässer und ihre Umgebung, was wiederum weitreichende Folgen haben kann.
Allerdings sollte nicht nur das „aktive Füttern“ unterlassen werden. Auch offene Komposthaufen stellen eine Futterquelle dar und sollten genau wie Nutzgärten entsprechend gesichert werden.
Zu den typischen Schäden gehören Untergrabungen von Ufern und Dämmen sowie Fraßschäden an Feldfrüchten wie Rüben, Kartoffeln, Getreide und Mais oder auch sonstigen Früchten in privaten Nutzgärten.
Sollten Sie von entsprechenden Schäden betroffen sein, können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Nußloch, Herrn Henze, Tel.: 06224-901/140, E-Mail: patric.henze(@)nussloch.de oder die zuständige Jagdbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, Herrn Jacobs, Tel.: 06221-522/1238, waffenbehoerde(@)rhein-neckar-kreis.de wenden.
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