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Das Steueramt informiert
Grundsteuerreform 2025 – Daten für die Grundsteuerfeststellungserklärung
Aktuell sind alle Eigentümer*innen von bebauten und bebaubaren Grundstücken aufgefordert, eine Steuererklärung zur Erfassung der Daten für die neue Grundsteuer B abzugeben. Diese wird erstmals 2025 erhoben werden.
Für die Erklärung, die über das Portal ELSTER an das Finanzamt einzureichen ist, werden folgende Angaben benötigt:
- Aktenzeichen des Finanzamts (siehe Anschreiben des Finanzamts zur Erfassung der Daten oder letzter Grundsteuerbescheid der Gemeinde vom Januar 2022)
- Lage (siehe BORIS-BW)
- Gemarkung, (Flur), Flurstücknummer (siehe BORIS-BW)
- Grundbuchblatt (ggf. Anforderung beim Grundbuchamt Mannheim notwendig 0621/2921456)
- ggf. Miteigentumsanteil
- Bodenrichtwert (siehe BORIS-BW)
- Angabe, ob Grundstück bebaut ist und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird
- ggf. Angaben zu Vergünstigungen (z.B. Denkmalschutz)
Das Finanzamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das elektronische Meldeverfahren ELSTER für die Feststellungserklärung genutzt werden soll und eine Papiererklärung nur in absoluten Härtefällen angenommen wird.
Die Bodenrichtwerte sind über das eigens eingerichtete Portal BORIS-BW www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abzurufen.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten steht Ihnen der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung:
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9:00–12:00 Uhr, 06224/5739530 oder per Mail
Für allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform bzw. zum Feststellungsverfahren hat das Finanzamt Heidelberg eine Hotline eigerichtet. Diese ist zu erreichen unter 06221/7365-909
Eine Datenerhebung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) ist aktuell noch nicht möglich und wird voraussichtlich erst am Oktober 2022 möglich sein.
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