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Vergaberegelung für Gemeinderäumlichkeit 2024
Die Gemeindeverwaltung informiert über das schon langjährig praktizierte Vergabeverfahren der gemeindeeigenen Räumlichkeiten „Grillhütte beim Brunnenfeld“ und „Saal im Feuerwehrhaus“ für das Jahr 2024.
Wichtiger Hinweis für alle Vereine und Organisationen, die Kirchengemeinden, Schulen und Kindergärten, Parteien und sonstigen Gruppierungen sowie Privatpersonen.
Wie in den vergangenen Jahren funktioniert die Vergabe wie folgt:
1. Alle Vereine, Organisationen, Kirchengemeinden, Schulen, Kindergärten, Parteien und sonstigen Gruppierungen melden ihre Termine für das Folgejahr für die Grillhütte am Brunnenfeld und das Feuerwehrhaus bis zum 15. März des laufenden Jahres an:
veranstaltungskalender(@)nussloch.de
Diese Termine haben Vorrang vor privaten Anmietungen!
2. Ab 1. April des laufenden Jahres können Privatpersonen Termine für das Folgejahr für die genannten Räumlichkeiten direkt bei Herrn Webecke, Tel. 06224/901-160, im Rathaus buchen. Die Vergabe erfolgt nach dem zeitlichen Eingang. Die Anmeldung kann ab den 1. April per E-Mail erfolgen oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses per Telefon. Sollte der Wunschtermin noch nicht belegt sein, erhalten die Privatpersonen ein Antragsformular, das innerhalb von einer Woche zurückgegeben werden muss. (Gleiches gilt für die Anmietung der Vereine.) Nach Rückgabe des Antrags wird die Reservierung eingetragen. Mit Ausstellung der Nutzungsgenehmigung wird die Anmietung vonseiten der Gemeinde bestätigt.
Gemeindeverwaltung Nußloch
Herrn Frank Webecke
Tel. 06224/901-160
E-Mail: frank.webecke(@)nussloch.de
3. Buchungen für die Räumlichkeiten für das laufende Jahr können jederzeit bei Herrn Webecke vorgenommen werden.
Gemeindeverwaltung Nußloch
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