Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Sitzung vom 19.04.2023

Artikel vom 07.07.2023

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Ralf Baumeister und GR Uwe Kleinert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wurde von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 15.03.2023 (Nr. 3/2023)

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 3/2023) vom 15.03.2023 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2023 (Nr. 3/2023)

Zu TOP 7 – Grundstücksangelegenheiten, gibt BM Förster bekannt, dass der Gemeinderat dem Verkauf des Grundstücks Flst.-Nr. 7660/3 zugestimmt hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Generalentwässerungsplan Nußloch + Maisbach (GEP)
- Vorstellung durch das Ing.-Büro Willaredt

BM Förster informiert, dass das Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim mit der Erstellung eines neuen Generalentwässerungsplans (GEP) für Nußloch und Maisbach beauftragt war. Neben dem Geschäftsführer des IB Willaredt, Herr Simon Schuster, wird von BM Förster in der Runde auch Herr Christ und Herr Bannasch vom Ingenieurbüro Eiling aus Heidelberg begrüßt, welches mit der Kanalinspektion im Rahmen der Eigenkontrollverordnung und dem Erstellen des daraus resultierenden Kanalsanierungskonzepts beauftragt ist. Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Themen unter TOP 5 und 6 wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, beide Vorträge direkt nacheinander vortragen zu lassen. BAL Leyk gibt den Hinweis, dass man sich im Augenblick nicht in Einzelmaßnahmen verzetteln, sondern das große Ganze sehen sollte. Zur Erläuterung des GEP erhält zunächst Hr. Schuster das Wort.

Hr. Schuster erläutert anhand einer Präsentation die Grundlagen zur Erstellung des GEP und die Ergebnisse daraus. Er benennt die daraus resultierenden Prioritäten mit ihren geschätzten Kosten. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

Im Anschluss an den Vortrag von Hrn. Schuster informiert Hr. Bannasch über das Kanalsanierungskonzept und die ersten Maßnahmen daraus, die es heute zu beschließen gilt. Die hierfür verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

BM Förster dankt für die Vorträge und gibt zu bedenken, dass neben den von den Fachingenieuren aufgerufenen Kosten noch einige Nebenkosten zu berücksichtigen sind. Nun gelte es in die weitere Planung mit dem Ingenieurbüro Eiling einzusteigen und die nächsten Schritte einzuleiten. Er vermutet, dass die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen nicht innerhalb von 10 Jahren vollzogen werden könne. Weiter erläutert BM Förster, dass die Verwaltung mit der Gesamtbetrachtung der Bevölkerung veranschaulichen möchte, weshalb manche Straßenschäden vorrangig angegangen werden.

GR Röser verweist auf den HH-Antrag der CDU-Fraktion welcher den sorgsamen Umgang vorhandener finanzieller Mittel forderte und mahnt zum vorsichtigen wirtschaften um die vorgestellten Maßnahmen, die Pflichtaufgabe der Gemeinde sind, finanzieren zu können. GR Röser möchte eine Erklärung dafür, weshalb vor allem der Westen Nußlochs auffallend rot eingefärbt ist und ob dies mit dem übereinanderlegen der Thematiken zu tun habe.

BAL Leyk erklärt, dass zwischen der hydraulischen Problematik, welche von Herrn Schuster vorgestellt worden sind, und den festgestellten mechanischen Schäden bei der EKVO zu unterscheiden ist. Im Teilbereich 1 werden zunächst nur Schäden aus der EKVO behoben. Würde in diesem Bereich auch ein hydraulisches Problem bestehen, sei dies übereinanderzulegen. Hierbei sei nochmal zwischen geschlossener und offener Sanierung zu unterscheiden. Im Westen Nußlochs bestehe eher ein hydraulisches Problem und habe hiermit zunächst nichts zu tun.

GR Veits hält die vorgestellten Zahlen für sehr ernüchternd und erschreckend hoch. Doch gerade an die Gefahrenstellen müsse man dringend dran. Er ist der Meinung, dass die Klimaveränderungen hier voll durchschlagen. Er ruft dazu auf, nun nicht wegen der vorgestellten Kosten bei Klimaschutzmaßnahmen zu sparen und fragt, ob die Starkregengefahrenkarte mit Leimen und Sandhausen ein Teil davon ist. Dies verneint BM Förster.

Weiter ist GR Veits der Ansicht, dass es nicht ausreiche nur den Kanalausbau voranzutreiben, auch die Privateigentümer müssen ihren Teil dazu beitragen. Eine klare Priorisierung müsse her und es sei auch klar, dass eine durch Kanalarbeiten aufgerissene Straße ebenfalls instandgesetzt werden muss. GR Veits appelliert, dass in Zukunft nicht mehr eine Sache so vernachlässigt wird, was dann teuer bezahlt werden müsse.

Für GR Baumeister war es schon lange klar, dass im Tiefbau einiges im Argen liegt, jedoch erschrecke ihn die Kostendimension. Für Nußloch sei dies eine Menge Geld und klar, dass eine Priorisierung nach Abschnitten erfolgen muss. Er fragt, ob das Ingenieurbüro Eiling bei den Teilgebieten auch die Hydraulik berücksichtigt hat.

Hr. Bannasch entgegnet, dass die Aspekte Straßenzustand, Hydraulik, Kanalschäden und Trinkwasserleitungen zusammengefasst und miteinander verknüpft worden sind.

GR Molitor ist der Meinung, dass alle Sanierungsstaus aufgearbeitet worden sind bis auf die Kanäle. Klar sei, dass jeder lieber in Schulen und andere Themen als in den Kanalbau investiere. Man müsse es nun dennoch tun und benötigt hierfür einen Plan. Ihn erschrecke die hohe Prozentzahl an stark beschädigten Kanälen und die teilweise notwendige Verdoppelung von Kanaldimensionen.

Am Ende der Debatte gibt BM Förster zu bedenken, dass zukünftig auch noch die Kommunale Wärmeplanung mitberücksichtigt werden muss und teilt abschließend mit, dass die Verwaltung nun in die weitere Planung mit dem Ingenieurbüro Eiling einsteigen werde.

20:00 Uhr: Die Herren Schuster, Bannasch und Christ sowie Fr. Hildenbeutel verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

TOP 6 ─ Allgemeines Vorgehen im Straßen- und Tiefbau
- Zusammenhang EKVO, GEP, Straßenzustand und sonstige Gründe für eine Gesamtbetrachtung inkl. Feld- und Wirtschaftswege sowie Gehwege
- Vorstellung durch Ing.-Büro EILING

Die Debatte über diesen TOP wurde unter TOP 5 geführt.

TOP 7 ─ Freiwillige Feuerwehr
- Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

BM Förster dankt zunächst den in Vielzahl erschienen Feuerwehrangehörigen für ihr Kommen. Es freue ihn, dass sie immer Präsenz zeigen, wenn es um Feuerwehrthemen geht. Dann erläutert er anhand der Vorlage, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 15.03.2023 über verschiedene Möglichkeiten gesprochen worden ist, wie die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für deren Einsatzbereitschaft, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr, besser und gerechter entschädigt werden können. Bislang ist, so BM Förster weiter, seitens der Gemeinde eine pauschale Zahlung in Höhe von 3.000 Euro jährlich an die Kameradschaftskasse geleistet worden. Diese Art der Anerkennung sei nicht mehr zeitgemäß und daher bereits von diversen Umlandgemeinden durch eine Einsatzabrechnung ersetzt worden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Sandhäuser Feuerwehr schlägt die Verwaltung, zuvor mit dem Feuerwehrausschuss abgestimmt, vor, auf die von Sandhausen ausbezahlte Entschädigung i. H. v. 8,50 € je Stunde und Einsatz pro Feuerwehrkameradin bzw. –kamerad zu gehen. Dieser Betrag soll jedoch in 5,00 Euro für die Feuerwehrangehörigen und 3,50 Euro für die Kameradschaftskasse aufgeteilt werden, um auch weiterhin gemeinschaftliche Aktionen, auch für die Alterswehr oder die Jugendfeuerwehr, finanzieren zu können. Bei positivem Beschluss, so BM Förster abschließend, soll die Entschädigung an die Feuerwehrangehörigen vierteljährlich, die Einzahlung in die Kameradschaftskasse jährlich erfolgen.

Der Räterund ist sich einig darüber, dass es sich beim Feuerwehrdienst um ein aufopferungsvolles Ehrenamt handelt, welches entsprechend gewürdigt werden soll. Das Gremium spricht seinen ausdrücklichen Dank an die Wehrleute aus. Es wird die Abführung eines Teilbetrags an die Kameradschaftskasse begrüßt was zeige, dass die Kameradschaft bei der Feuerwehr großgeschrieben wird. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Sandhausen wird die Anpassung der Entschädigung auf deren Höhe befürwortet.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur „Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nußloch nach § 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES)“.

TOP 8 ─ Antrag der Fraktion FDP/BfN
- Umwandlung des Spielplatzes Mühlstraße zur öffentlichen Nutzung Urban Gardening
- Öffentlicher Aufruf für Urban Gardening

BM Förster informiert, dass die Fraktion FDP/BfN für das Haushaltsjahr 2022 einen Antrag zur Umwandlung des Spielplatzes „Mühlstraße“ in Urban Gardening gestellt hat. Als Urban Gardening wird privates oder gemeinschaftliches Gärtnern auf Flächen innerhalb der Kommune bezeichnet, so BM Förster. Die Verwaltung sieht dies nicht als kommunale Aufgabe weshalb ein öffentlicher Aufruf zur Beteiligung der Bevölkerung gestartet werden soll. Hierbei erhofft sich die Verwaltung die Erkenntnis, wie groß das Interesse an Urban Gardening an diesem Standort ist. Lassen sich Interessierte finden, so BM Förster weiter, wird die Gemeinde die Fläche und eine Planung, welche durch Gärtnermeister Briante erarbeitet worden ist, zur Verfügung stellen, das Projekt einleitend begleiten und sich dann nach und nach zurückziehen um das gemeinschaftliche Gärtnern komplett als Gemeinschaftsprojekt der Bürgerschaft laufen zu lassen.

Das Gremium unterstützt den Antrag der Fraktion FDP/BfN bzw. den nun ausgearbeiteten Vorschlag der Verwaltung weiter damit umzugehen. Die Planung soll eine erste Idee für Interessierte sein, könne jedoch auch noch nach deren Vorstellung angepasst werden. GRätin Stegmaier merkt an, dass eine Wasserversorgung eingeplant werden müsse, GRätin Baust vermutet, dass im weiteren Verlauf eine Verschattung gewünscht werden könnte. GR Baumeister erklärt, dass sich die Fraktion FDP/BfN das Projekt genau so vorgestellt habe. Es solle zu keiner dauerhaften Verpflichtung der Kommune werden. Da sich seiner Vermutung nach die Anlieger eher nicht durch einen RaRu-Aufruf erreichen lassen, schlägt er den Druck von Flyern und Aufstellern vor. GR Molitor hält das Projekt für eine ideale Methode um die Gemeinschaft zu stärken.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einen öffentlichen Aufruf für die Umsetzung eines Urban-Gardening-Konzeptes zu starten. Als Standort ist eine Teilfläche des Spielplatzes „Mühlstraße“ dafür vorgesehen.

TOP 9 ─ Sanierungsgebiet Ortsmitte III
- Auftragsvergabe Entsorgung Aushubmaterial Z2/DK0 mit PAK-Belastung

BM Förster erläutert, dass abermals bei Beprobungen des Aushubmaterials, dieses Mal aus der Hildastraße, im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ eine PAK-Belastung festgestellt worden ist. Aufgrund dieser Belastung kann das Aushubmaterial nicht, wie mit 40.469,52 Euro brutto geplant, in die Tongrube Nußloch abgefahren werden. Für die anderweitige Entsorgung des Erdaushubs hat die Verwaltung Vergleichsangebote eingeholt, die Firma REMEX aus Mannheim hat hierbei das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Nach Abzug der bereits ursprünglich geplanten Entsorgungs- und Transportkosten, betragen die Mehrkosten 16.645,72 Euro brutto für Entsorgung und Transport sowie 3.882,97 Euro brutto für das Laden. Formell muss, so BM Förster abschließend, die gesamte Summe beauftragt werden.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftrag die Firma REMEX mit der Entsorgung des Bodenaushubs Z2/DK0 mit PAK-Belastung in Höhe von 57.115,24 Euro brutto

TOP 10 ─ Rathaus Nußloch
- Umbau und Sanierung Anlagentechnik (Lüftung, Kühlung, Steuerung)
- Auftragsvergabe MSR-Technik Heizung und Lüftung

BAL Leyk informiert anhand der Vorlage, dass im Rahmen der Sanierung der RLT-Anlagen (raumlufttechnische Anlagen) des Rathauses auch die MSR-Anlage überarbeitet werden muss. Zum einen ist für die neue Lüftungsanlage, welche im Sommer auf dem Dach des Rathauses montiert wird, eine eigene Steuerung vorgesehen. Zum anderen müsse u. a. der Schaltschrank erneuert werden. Für diese Leistungen liegen der Verwaltung Angebote der Firma Grothues aus Leimen vor, welche dem Gemeinderat nichtöffentlich erläutert worden sind.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache bei 17 Ja-Stimmen (Veits war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Firma Grothues aus Leimen zum Angebotspreis in Höhe von 47.932,31 Euro brutto für die MSR-Technik der Lüftungsanlage im Rathaus zu beauftragen.

2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Firma Grothues aus Leimen mit der Erneuerung des MSR-Schaltschrankes für die Heizung im Rathaus zum Angebotspreis von 34.424,74 Euro brutto zu beauftragen.

TOP 11 ─ Radwegverbindung Nußloch - Leimen entlang der L594
- Beauftragung der Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Vermessungsleistungen

BM Förster teilt mit, dass auf Grundlage der Planungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Leimen und der Gemeinde Nußloch für die Planung des Radwegs entlang der L594 zwischen Leimen und Nußloch ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) eingeholt worden ist. Das Angebot der BIT Ingenieure liegt dem Gemeinderat nichtöffentlich vor. Die Kosten hierfür, so BM Förster weiter, werden an das Regierungspräsidium (RP) weiterverrechnet und belasten den Gemeindehaushalt nicht. Das am 06.04.2023 schriftlich beantragte Einvernehmen, was Voraussetzung für die Beauftragung ist, wurde vom RP noch nicht erteilt.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage des Honorarangebotes 03NUS2152 vom 28.03.2023 die BIT Ingenieure AG aus Karlsruhe mit:

  • der Planung „Neubau Radweg L594 Nußloch- Leimen“ bis zur Leistungsphase 4 in Höhe von 40.099,22, Euro brutto und
  • der planungsbegleitenden Vermessung in Höhe von 12.487,86 Euro brutto.

Voraussetzung für die Beauftragung ist die vorherige Erteilung des Einvernehmens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

TOP 12 ─ Friedhöfe
- Neuerstellung der Friedhofsordnung

HAL Laier erklärt, dass die seit Oktober 2017 bestehende Friedhofsordnung im Zuge der Gebührenkalkulation, aber insbesondere auch aufgrund der neuen Bestattungsformen „Bestattung am Baum“ sowie „Gärtnergepflegtes Grabfeld“ überarbeitet werden musste. Da es kein neues Satzungsmuster des Gemeindetags gibt, auf welches sich die Gemeinde üblicherweise beruft, sind durch die Verwaltung für die oben erwähnten Neuerungen, Formulierungen und Paragrafen ausgearbeitet worden, welche im Entwurf in Rot gekennzeichnet sind. Eine Orientierungshilfe seien hierbei Friedhofssatzungen aus anderen Städten und Gemeinden gewesen, so HAL Laier weiter. Er geht insbesondere auf den § 20, bei dem es um das Verbot von Grabeinfassungen und Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit geht, ein. Er erklärt hierzu, dass dieser, nachdem die Aufnahme dieser Regelungen aufgrund der Lesbarkeit sowie der unklaren Rechtssicherheit in der Gemeinderatssitzung am 22. September 2021 zunächst abgelehnt worden ist, aufgrund der nun erfolgten Überarbeitung durch GR Kleinert nochmals beraten werden soll. HAL Laier betont, dass durch die neue Formulierung jedoch auch nicht von einer größeren Rechtssicherheit ausgegangen werden kann.

GR Röser regt an, mangels Definition des Begriffs „ausbeuterisch“ und Rechtssicherheit der Neuformulierung, den Gesetzestext des Bestattungsgesetzes BW zu übernehmen. Er habe sich die beiden Textpassagen mehrfach durchgelesen und versucht zu verstehen, was der Unterscheid zwischen „schwerster Form der Kinderarbeit“ und „ausbeuterische Kinderarbeit“ ist. Es werde für ihn bei der Definition „ausbeuterisch“ eine Arbeitsleistung erbracht, welche in einem eklatanten Missverhältnis zur Bezahlung steht. Dieser Aspekt müsse in irgendeiner Form überprüfbar gemacht werden. GR Röser stellt sich die Frage, ob diese Überprüfung von den Steinmetzen geleistet werden könne. Durch das nicht erfüllen dieser Überprüfung würde die Satzung nicht mehr rechtssicher und die Kommune angreifbar. Bisher, erläutert GR Röser weiter, werde auf diese Thematik von Seiten des Friedhofamtes mit einem Beiblatt hingewiesen. Er befürwortet, dieser Sache mehr Gewicht durch die Aufnahme in die Friedhofsordnung zu verleihen, bittet jedoch die Rechtssicherheit nicht außer Acht zu lassen.

GR Veits hält den Novellierungsvorschlag von GR Kleinert für sehr gelungen. Die Fraktion B´90/Die Grünen vertraue hierbei auf die Expertise von GR Kleinert und seinem hinzugezogenen Anwalt. Er regt bei § 3 Abs. 2 Buchstabe d an, den Begriff Blindenhunde durch eine allgemeinere Form der tierischen Assistenz zu ersetzen. Den Abs. 2 Buchstabe i hält er ebenfalls für zu spezifisch und schlägt vor, anstelle des Alkohols das Verbot auf Rausch- und Genussmitteln wie z. B. Alkohol zu erweitern.

GR Baumeister kann sich den Ausführungen von GR Röser in großen Teilen anschließen. Für ihn sei die Formulierung „schlimmste Form von Kinderarbeit“ und „ausbeuterische Kinderarbeit“ ähnlich weshalb er die Formulierung nehmen möchte, welche gesetzlich rechtssicherer ist. Im Grunde sei generell nicht definiert was Kinderarbeit ist und diese sollte seiner Meinung nach grundsätzlich verboten werden. Aufgrund von anderer Kulturen sei dies jedoch nicht möglich.

Auch GR Molitor möchte sich auf die Ausführungen im Bestattungsgesetz BW verlassen.

In seiner Gegenrede sagt GR Kleinert, dass genau das, wofür nun plädiert wird, in der Sitzung im September 2021 abgelehnt worden ist. Er habe sich die Mühe gemacht, eine lesbarere und praktikablere Formulierung auszuarbeiten, welche weniger juristisch und gleichzeitig motivierender klingt. Es habe dabei wenig Spielraum gegeben. Wichtig sei ihm vor allem die Bindung an den Kompass Nachhaltigkeit und die Möglichkeit für die Verwaltung eine Orientierung zu schaffen, wenn es um den Nachweis bestimmter Steine geht. Diese Orientierung sei nicht Inhalt des Gesetzes. GR Kleinert betont, dass sein Vorschlag nicht rechtsunsicher ist und wirbt dafür, nicht nur den Passus in die Friedhofsordnung aufzunehmen, sondern dieses Instrument auch zu benutzen und kund zu tun. Zuletzt informiert er, dass hinter diesem Instrument fünf Bundesministerien stünden.

BM Förster ruft in Erinnerung, dass GR Kleinert vom Gremium mit der Überarbeitung der Formulierung beauftragt worden ist.

GR Kettemann fragt, was bei § 2 Abs. 2 Buchstabe i mit lagern gemeint ist.

HAL Laier erklärt, dass es hierbei um zelten und übernachten geht.

GRätin Falkner stellt fest, dass es bei der aktuellen Debatte nur um Grabsteine und -einfassungen aus Natursteinen geht. Es gäbe aber noch andere Materialien die verwendet werden können weshalb sie ein generelles Verbot für Grabsteine aus Kinderarbeit aussprechen würde.

GR Kleinert entgegnet, dass es für andere Materialien keine Zertifikate gibt weshalb nicht nachvollzogen werden könne, ob diese aus Kinderarbeit stammen.

GRätin Stegmaier informiert, dass sie wegen diesem Thema bereits vor 8 Jahren schon sehr aktiv gewesen ist und dankt GR Kleinert für seine Mühe.

GRätin Baust ruft in Erinnerung, dass sich der Gemeinderat vor Jahren vehement gegen ein Gesetz gestellt habe als es um Kinderarbeit gegangen ist. Sie versteht nicht, weshalb nun wegen einem Wort diskutiert wird. GR Kleinert habe sich informiert und die Formulierungen gut überlegt. Andere Kommunen haben Kinderarbeit noch gar nicht aufgeführt. Sie plädiert dazu der Formulierung von GR Kleinert zuzustimmen, Änderungen seien auch später noch möglich.

GR Kleinert erklärt, dass es für Kinderarbeit keinen Konsens gebe, da diese in anderen Ländern nicht verboten ist. Für die Eltern und Großeltern der hier Sitzenden sei es völlig normal gewesen auf Feld und Hof mitzuarbeiten. Es spreche nichts dagegen, so lange die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder nicht geschädigt wird. Auch er würde gerne grundsätzlich jegliche Art von Kinderarbeit in allen Produkten vermeiden. Dies sei jedoch nicht praktikabel und man habe keine Handhabe dagegen. GR Kleinert ist der Meinung, dass die Spezifizierung mit Hinweis auf den § hinreichend ist.

GR Röser fehlt nach wie vor die Definition für „ausbeuterisch“.

GRätin Lurz fragt rhetorisch, was die Folge davon ist, wenn es nicht genau definiert ist. Im Gesetz sei auch nicht alles definiert, genauso wenig wie die „Schlimmste Form von Kinderarbeit“. Sie hält den Vorschlag von GR Kleinert für besser lesbar und wird diesem zustimmen.

Auch GRätin Stippich plädiert dazu, der Formulierung von GR Kleinert zuzustimmen. Kinderarbeit sei per sé nichts Verwerfliches und in anderen Kulturen normal. Wenn es nachvollziehbare Zertifikate gibt, dass diese nicht ausbeuterisch sind, könne darauf vertraut werden.

BM Förster lässt nach erfolgter Diskussion über den Vorschlag von GR Veits abstimmen, den Begriff „Blindenhunde“ im § 3 Abs. 2 Buchstabe d durch eine allgemeinere Form der tierischen Assistenz zu ersetzen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

Im Anschluss hieran wird darüber abgestimmt, ob für den § 20 die Formulierungen von GR Kleinert angewendet werden.

Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen (Bauer, Baust, Kleinert, Kazmaier, Veits, Petri, Lurz, Stegmaier, Falkner, Stippich, BM Förster), 4 Nein-Stimmen (Molitor, Seemann, Kettemann, Röser) und 3 Enthaltungen (Baumeister, Rupp, Lüll) gefasst.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 angehängte Friedhofsordnung.

TOP 13 ─ Friedhof Maisbach
- Informationen zur Umfrage bzgl. der Errichtung von Urnenstelen/ einer Urnenwand sowie die Möglichkeit, Bestattungen am Baum auf dem Friedhof Maisbach durchzuführen.

HAL Laier informiert, dass ein für das Haushaltsjahr 2023 gestellter Antrag der Fraktion CDU eine Prüfung zur Aufstellung von Urnenstelen bzw. einer Urnenwand für den Friedhof in Maisbach gefordert hat. Die aus der Haushaltsberatung hervorgegangene Umfrage, ob von Seiten der MaisbacherInnen ein Bedarf an der Errichtung von Urnenstelen oder einer Urnenwand bzw. die Bestattung am Baum gesehen wird, hat ergeben, dass von 25 Einwohnern die Errichtung einer Urnen-Stelen-Anlage für notwendig erachtet wird, die Möglichkeit der Beisetzung unter einem Baum wird von 16 Einwohnern gewünscht und 14 Einwohner halten die bisher auf dem Maisbacher Friedhof angebotenen Bestattungsformen für ausreichend. Es gilt vom Gemeinderat nun zu entscheiden, so HAL Laier weiter, wie mit dem Umfrageergebnis umgegangen wird. Er informiert zur Entscheidungsfindung, dass für eine Urnenstele mit drei oder vier Kammern inkl. Verschlusskappen mit Kosten zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro brutto ohne Montage gerechnet werden müsse. Die Verwaltung empfiehlt aus optischen Gründen die Aufstellung von mindestens zwei Stelen. Weiter teilt er mit, dass sich die Kosten für die Bestattung am Baum mit der Pflanzung eines neuen Baumes mit zusätzlichen 10 Erdröhren ungefähr auf 6.000 € inkl. Bauhofstunden etc. belaufen.

GR Kettemann möchte anhand der Wahlberechtigten in Erfahrung bringen, wie viel Prozent an der Umfrage teilgenommen haben.

Ausgehend von 130 Wahlberechtigten liegt die Umfragebeteiligung mit 45 Rückläufern bei rd. 35%, so HAL Laier.

GRätin Baust hält Umfragen immer nur für Momentaufnahmen. Wenn das Angebot da ist, werde dies mit großer Wahrscheinlichkeit auch angenommen. Sie wolle alle Bestattungsformen, die es auf dem Nußlocher Friedhof gibt, auch in Maisbach anbieten.

GR Baumeister hätte sich eine höhere Beteiligung an der Umfrage gewünscht. Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für die Urnenstele zeigt er sich nicht einverstanden. Er hält die im Plan als Pflanzfläche gekennzeichnete Fläche rechts neben dem Eingang für geeigneter. Die Bestattung am Baum könne man unter dem vorhandenen Baum ohne weitere Pflanzung anbieten.

BAL Leyk gibt zu bedenken, dass bei vorhandenen Bäumen die Gefahr besteht, dass man auf Wurzeln trifft.

GR Molitor stimmt GRätin Baust zu, dass man die Bestattungsmöglichkeiten von Nußloch auch in Maisbach anbieten sollte. Er vermutet jedoch, dass das Gärtnergepflegte Grabfeld aus Platzgründen nicht umsetzbar ist. Zuletzt teilt er mit, dass die SPD-Fraktion das „Wie und Wo“ der Verwaltung überlasse.

GR Veits merkt an, dass ein Baum wenn möglich immer gepflanzt werden sollte.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung von Urnenstelen bzw. einer Urnenwand auf dem Friedhof in Maisbach sowie die Möglichkeit, Bestattungen am Baum durchzuführen, weiter zu prüfen und konkrete Angebote einzuholen.

TOP 14 ─ Jahresabschluss 2022
- Übertragung von Ansätzen für Investitionen gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO

BM Förster erläutert, dass nach § 21 GemHVO die Möglichkeit besteht, nach Ende eines Haushaltsjahres noch nicht ausgeschöpfte Haushaltsermächtigungen für investive Einzahlungen und Auszahlungenin das neue Haushaltsjahr übertragen werden können.Er bittet um Zustimmung zur Übertragung der Haushaltsmittel für die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Ansätze gemäß Anlage 1 zu.

Die Liste der Übertragungen (Anlage 1) wird Bestandteil der Niederschrift.

TOP 15 ─ Geldanlagerichtlinie
Jährlicher Bericht zur Entwicklung der Geldanlagen gemäß § 8 Abs. 1 Geldanlagerichtlinie vom 22.07.2020

Gemäß § 8 Abs. 1 der Geldanlagerichtlinie der Gemeinde Nußloch informiert KAL Einsele den Gemeinderat über die Entwicklung der Geldanlagen seit dem letzten Bericht im April 2022. Die hierfür verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster dankt für die getätigte Spende und bittet den Gemeinderat um Annahme dieser.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 17 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 17.1 – Zebrastreifen Sinsheimer Straße

GRätin Baust erkundigt sich, ob die auf der Sinsheimer Straße angebrachten Markierungen für die Fußgängerüberwege gemacht worden sind.

Dies bejaht BM Förster und informiert, dass die zwei Zebrastreifen wohl Anfang Mai fertiggestellt sind.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.2 – Jobticket

GR Kazmaier möchte in Erfahrung bringen, ob die Gemeinde ihren Beschäftigten ein Jobticket anbietet. Dies verneint BM Förster.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.3 – Einigungsempfehlung Schlichtungskommission TVÖD

GR Kazmaier fragt, ob die Verwaltung bereits ausgerechnet hat, wie sich die Einigungsempfehlung auf den Gemeindehaushalt auswirken würde.

Dies bejaht BM Förster und erklärt, dass die Zahlen in der nichtöffentlichen Sitzung vorgestellt werden.

TOP 17.4 – Verkehrssituation Racket Center

GR Kettemann bittet um Verbesserung der Verkehrssituation im Zufahrtsbereich des Racket Centers. Zum einen hält er die Anbringung einer Mittelmarkierung auf der Fahrbahn für notwendig, zum anderen müsse sich die Führung des Radweges angesehen werden.

BM Förster entgegnet, dass dies auf die Agenda der nächsten Verkehrstagesfahrt genommen werden kann.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 18.1 – Sperrung Feldweg am Brunnen

BM Förster informiert, dass der Feldweg nördlich des Racket Centers nach dem Autobrand weiterhin gesperrt ist, da nach der Entnahme von Bodenproben immer noch keine Freigabe vom Wasserrechtsamt vorliegt. Sobald diese der Verwaltung zugeht, wird der Feldweg umgehend hergerichtet und freigegeben, so BM Förster.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.2 – Straßenfest „Ortsmitte III“

BM Förster lädt zum Straßenfest als Abschluss der Ortskernsanierungsmaßnahme am Samstag, dem 29.04.2023 von 12:00 bis 16:00 Uhr ein.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.3 – Jubiläum „50 Jahre Lindenschule“

BM Förster teilt mit, dass am 05.05.2023 das 50-jährige Jubiläum der Lindenschule gefeiert wird und lädt hierzu ein.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 18.4 – Ergebnis Holzeinschlag

BM Förster berichtet, dass lt. Beschluss in diesem Winter insgesamt 1.200 fm Holz plus etwaiger zufälliger Nutzung (ZN) hätte eingeschlagen werden dürfen. Das Ergebnis liegt nun bei 1.233 fm inkl. ZN. Zudem haben sich einige Holzwerber bereiterklärt, Brennholz aus ZN zu erwerben, sodass für Brennholz keine weiteren Hiebe notwendig wurden. BM Förster zeigt sich sehr zufrieden mit diesem Ergebnis welches zeige, dass das Leitbild funktioniert und angewendet wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.