Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2023
I.
Gemeindehaushalt
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 07.08.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 26. Juli 2023 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 4, § 82 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch für das Jahr 2023 werden öffentlich bekannt gemacht. Sie liegen in der Zeit vom
21. August 2023 bis einschl. 29. August 2023
zur Einsicht für jedermann im Rathaus, Zimmer 203, während der üblichen Dienststunden auf.
II.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26. Juli 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes werden nicht geändert.
§ 3 Kreditermächtigung
Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.
§ 4 Verpflichtungsermächtigungen
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
§ 5 Kassenkredite
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
Nußloch, den 26. Juli 2023
gez. Förster, Bürgermeister
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