Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Bekanntmachung

Artikel vom 15.09.2023

Neubau einer Gastransportleitung – Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe – Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:

1. Die terranets bw GmbH hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:

Geplant ist der Neubau des zweiten Teilabschnittes einer neuen Gastransportleitung „Süddeutsche Erdgasleitung – SEL“ mit einem Nenndurchmesser von 1000 mm (DN 1000) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Der Teilabschnitt verläuft von Mannheim-Straßenheim (Grenze zu Hessen) bis nach Hüffenhardt (Grenze Regierungsbezirk Stuttgart) über eine Länge von ca. 62 km. Die Gesamtlänge der Süddeutschen Erdgasleitung von Lampertheim in Hessen bis nach Bissingen in Bayern beträgt 250 km.

Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Gasleitung als Rohrleitung in einer Tiefe von mindestens 1,2 m inklusive der notwendigen technischen Einrichtungen wie z. B. einer Telekommunikationslinie und Absperrarmaturengruppen. Beidseitig der Leitung ist ein Schutzstreifen von je 5 m vorgesehen. Für die Zwischenlagerung der Rohre werden für die Dauer der Bauzeit von ca. einem Jahr trassennahe Rohrlagerplätze benötigt.

Die Trasse verläuft südöstlich des Autobahnkreuzes Viernheim (A6 / A659) an der baden-württembergisch-hessischen Landesgrenze auf dem Gebiet der Stadt Mannheim und verläuft von dort aus über landwirtschaftlich genutzte Flächen östlich der Bundesautobahn A6 und westlich der Ortschaft Straßenheim. Sodann schwenkt die Trasse südlich der L541 nach Osten ab, um in einem Bogen südlich von Heddesheim zu verlaufen. Sie verläuft im Weiteren parallel zur vorhandenen Gasleitung RNT1 um die Ortslage Ladenburg herum und führt zwischen Ladenburg und Schriesheim westlich der A5 nach Süden bis zur K4142. Mit der Umgehung des Rombachs und Querung des Gewässers südlich der K4142 schwenkt die Trasse nach Südwesten zur Ortschaft Edingen-Neckarhausen. Die Kreuzung des Neckars erfolgt entlang der Grenzen der Gemeinden Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. Südlich des Neckars führt die Trasse durch die Gemarkungen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen, kreuzt die Bundesautobahn A656 und erreicht die Station „Grenzhof“ der terranets bw.

Anschließend führt die Trasse über Ackerflächen ca. 2 km auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg und erreicht das Gebiet der Stadt Eppelheim, verläuft dann entlang der Grenze zur Gemeinde Plankstadt nach Süden und Südosten bis zur Querung der K9707. Sie kreuzt die A5 und verläuft nach Südosten entlang der B535 westlich von Heidelberg-Kirchheim, kreuzt die Anschlussstellen der L598 und die Bahnlinie der „Rheintalbahn“ nördlich der Anschlussstelle der B3 und erreicht das Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd. Weiter ostwärts führt die Trasse zur Kreuzung B3 / L594, knickt nach Süden ab und verläuft parallel zur L594. Südlich der Ortslage Lingental führt die Trasse einige hundert Meter über das Gebiet der Gemeinde Gaiberg, erreicht wieder die Gemarkungen der Stadt Leimen und passiert die Ortslage Gauangelloch im Westen. Im Folgenden verläuft die Trasse über das Gebiet der Stadt Wiesloch, der Gemeinde Mauer, der Gemeinde Meckesheim und erreicht die Gemeinde Spechbach. Etwa 250 m südlich der Ortslage Spechbach wird die K1480 gequert, der Verlauf führt weiter am Speißberg entlang und parallel zur Hochspannungsleitung weiter nach Südosten. Sodann erreicht die Trasse das Gebiet der Gemeinden Epfenbach und Helmstadt-Bargen, schwenkt nach Süden bis Neckarbischofsheim, verläuft dann auf dem Gebiet der Gemeinde Helmstadt-Bargen nach Nordosten, kreuzt den Gaulbach und erreicht die Grenze zum Neckar-Odenwald-Kreis, wo sie durch die Gemarkungen der Gemeinde Hüffenhardt und bis an die Grenze des Regierungsbezirks Stuttgart führt.

2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

3. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 24.10.2023 während der Dienststunden bei der

  • Gemeinde Dossenheim, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim (Rathaus, EG, Im hinteren Foyer, vor den Zimmern 110 – 111)
  • Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Hauptstr. 60, 68535 Edingen-Neckarhausen (Rathaus Edingen, 2. OG, im Flur gegenüber Zimmer 2.07)
  • Gemeinde Epfenbach, Hauptstr. 28, 74925 Epfenbach (Bürgermeisteramt, Besprechungsraum 0.9)
  • Stadt Eppelheim, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim (Rathaus, 2. OG, Foyer vor dem großen Sitzungssaal)
  • Gemeinde Gaiberg, Hauptstr. 44, 69251 Gaiberg (Rathaus, DG, großer Besprechungsraum)
  • Gemeinde Heddesheim, Fritz-Kessler-Platz 1, 68542 Heddesheim (Rathaus, 2. OG, Zimmer 32)
  • Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg (Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, EG, Großraumbüro, Dienstzeiten: Di. 11.00 – 12.30 Uhr, Do. 15.00 – 17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 06221/58-25150 oder 58-25500 oder per E-Mail an bauberatung(@)heidelberg.de)
  • Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen (Rathaus, 1. OG, Zimmer 10)
  • Gemeinde Hüffenhardt, Reisengasse 1, 74928 Hüffenhardt (Rathaus, 1. OG, Zimmer 5)
  • Stadt Ladenburg, Hauptstr. 7, 68526 Ladenburg (Rathaus, 2. OG, Flur vor dem Fachbereich Technische Verwaltung)
  • Stadt Leimen, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen (Im Neuen Rathaus, 3. OG, Zimmer Nr. 3.02)
  • Stadt Mannheim, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim (Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz, Empore Technisches Rathaus)
  • Gemeinde Mauer, Heidelberger Str. 34, 69256 Mauer (Sitzungssaal, EG)
  • Gemeinde Meckesheim, Friedrichstr. 10, 74909 Meckesheim (Rathaus, EG, Raum Rathauscenter)
  • Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim (Rathaus, Zimmer 1)
  • Gemeinde Nußloch, Sinsheimer Str. 19, 69226 Nußloch (Rathaus – Bauamt, Ratssaal, Zimmer 212)
  • Gemeinde Plankstadt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt (Rathaus – Bauamt, 2. OG, Bereich Öffentliche Bekanntmachungen)
  • Gemeinde Sandhausen, Bahnhofstr. 10, 69207 Sandhausen (2. OG, Zimmer 34)
  • Stadt Schriesheim, Friedrichstr. 28-30, 69198 Schriesheim (Rathaus, 2. OG, Zi.309)
  • Gemeinde Siegelsbach, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach (1. OG, Ratssaal)
  • Gemeinde Spechbach, Hauptstr. 35, 74937 Spechbach (Rathaus, Bürgersaal, 1. OG)
  • Stadt Viernheim, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim (Rathaus, Zi. Nr. 408, 4. Stock)
  • Stadt Wiesloch, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch (Rathaus, 2. OG, Zimmer 406)

zur Einsicht aus.

4. Jeder, dessen Belange durch eine Zulassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (Vereinigungen), können

bis einschließlich 24.11.2023

schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei den o. g. Bürgermeisterämtern Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist).

Mit dem Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird gebeten, auf schriftlichen Äußerungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „RPK17-0513.2-7“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Einwendungen und Äußerungen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden Person werden ihr Namen und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.

Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.

6. Zu dem Vorhaben liegen ein UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Natura 2000-Vorprüfungen
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE-6518-311 „Steinachtal und Kleiner Odenwald“
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Fachbeitrag Bodenschutz
  • Bodenschutzplan
  • Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL)

7. Nach Ablauf der Äußerungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Äußerungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger, die Vereinigungen und diejenigen, die Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

8. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen und Äußerungen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

9. Hinweis:

Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.

10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17- Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht.

Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o. g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.

11. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

Nußloch, 15.09.2023

Im Auftrag

Bürgermeisteramt Nußloch