Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Photovoltaikanlagen auf dem Dach

Artikel vom 26.01.2024

Für Photovoltaik (PV)-anlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Ab 1. Februar sinken die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Der für das Jahr 2023 allgemeine Steuersatz mit 19 auf null Prozent abgesenkte Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen bleibt dauerhaft. Das Bundesfinanzministerium bestätigte das bereits im Herbst 2023. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die KLiBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin. Berücksichtigt man diese beiden Änderungen, die inzwischen gefallenen Anlagenkosten sowie den tendenziell wieder steigenden Strompreis, sind bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr mit einer PV-Anlage auf dem Dach möglich.

„Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nutzen den günstigen Strom etwa für Spül- und Waschmaschine, Kühlschrank, das Elektroauto oder auch die Wärmepumpe und sparen damit den Verbrauch von teurerem Strom aus dem Netz“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Was sie nicht selbst verbrauchen können, wird gegen eine Vergütung in das Netz eingespeist.“

Diese Einspeisevergütung sinkt für neue Anlagen künftig wieder. Die Degression der Vergütungssätze wurde im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt. Ab 1. Februar 2024 verringert sich die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung bei kleineren Hausdachanlagen von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde.

Wichtig zu wissen: Nur Anlagen, die nach den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, erhalten für die nächsten 20 Jahre die jeweils geringere Vergütung.

Den Gewinn macht der Eigenverbrauch – er ist äußerst lukrativ

Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der PV-Anlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegen bei rund elf bis 14 Cent je Kilowattstunde. Daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend.

„Den Gewinn erwirtschaftet der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt“, fasst Dr. Klaus Keßler, Geschäftsführer der KLiBA, zusammen. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach bei kleineren Anlagen ist dagegen mit den rund zwölf Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann man im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst nutzen. Mit Speicher und Elektroauto ist es im Durchschnitt deutlich über die Hälfte.

Die Anlagenkosten sinken auf breiter Front

Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Anlage. Im vergangenen Jahr sind sie aufgrund der Energiepreiskrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist nun vorbei, die Angebote werden wieder günstiger. Für Hausdachanlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten für jede installierte Kilowattstunde von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf inzwischen nur noch 1.300 bis 1.600 Euro gesunken. Entsprechend wird die Kilowattstunde Solarstrom günstiger.

Umsatzsteuer dauerhaft bei null und zusätzliche Verbesserung

Eine weitere positive Entwicklung bei der Refinanzierung der PV-Anlage: Zu Beginn des Jahres 2023 ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Vorteil gilt nun unbefristet über das Jahr 2023 hinaus, wie das Bundesfinanzministerium im September mitteilte. Hinzu kommt: Die seit 2022 entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht PV-Anlagen ebenfalls günstiger.

Gewinne von rund sechs Prozent möglich

Berücksichtigt man alle Faktoren, die gesunkenen Anlagenpreise, die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf null Prozent, die steigenden Strompreise und den daher lukrativeren Eigenverbrauch im Verhältnis zur leicht sinkenden Einspeisevergütung, ist eine Rendite bis zu sechs Prozent pro Jahr möglich. Mit der eigenen PV-Anlage auf dem Dach wird man zudem unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen relevanten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien.