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Energiespartipp
Erneuerbare Energien sind die Zukunft
Jetzt in eine zeitgemäße Heizung investieren
„Der alte Kessel tut ja noch“ – allzu oft hören die Energieberater der KliBA diese Worte. „Nicht weit genug gedacht“ ist ihre Antwort. Denn betagte Heizungsanlagen verbrauchen enorme Mengen an Heizöl oder Erdgas und füttern damit das globale CO2-Konto. Wer mehr über eine Zukunft mit er-neuerbarer Energie wissen will, ist bei der unabhängigen KliBA richtig.
Jeder, der in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage austauscht, muss in der Folge 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. So schreibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vor. Erneuerbare Quellen sind Solarthermie, Holz, Biogas, Bioöl und Wärme-pumpen. Die Regierung will damit niemanden ärgern, sondern erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen. Denn die Heizung und die Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen und der Anteil der „Erneuerbaren“ ist mit 13 Prozent im Land noch zu niedrig.
Gute Argumente für eine neue Heizung
Hand aufs Herz: Wie alt ist Ihre Heizungsanlage? Je mehr Lenze sie zählt, desto höher ist in der Regel ihr Verbrauch. Informieren Sie sich über klimafreundliche Alternativen. Neben Solarthermie, einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung kommen auch der Anschluss an ein Wärmenetz oder sogar ein kleines Blockheizkraftwerk in Frage. Welche der Möglichkeiten sich für Ihr Gebäude eignen, schätzt die KliBA bei einer kostenfreien Erstberatung fachlich ein. Sie nennt Ihnen auch weitere Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG.
Wofür Sie sich auch entscheiden: Sie investieren mit einem guten Gefühl in die Zukunft und versi-chern sich gegen steigende Heizkosten. Übrigens: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht mehr betrieben werden.
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: Udo Benz ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – kostenfrei und unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Nußloch, Raum 03 im UG, am Dienstag, den 30.04.2019, zwischen 16 und 18 Uhr.
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