Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Datenempfänger
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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IN NUßLOCH
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Sitzung vom 21.02.2024

Artikel vom 01.03.2024

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

TOP 4 - Die Planung zum Freizeitgebiet Wiesenweg (Jugendplatz) mit Partyhaus wurde beschlossen

Bereits 2018 kam aus Haushaltsanträgen der Fraktionen und Ergebnisse der Jugendbeteiligung der Wunsch nach einem Jugendplatz auf. Ausgewählt wurden dafür ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen REWE-Markt, Kleingartenanlage und Vogelzuchtverein von insgesamt 0,8 ha. Die Gestaltung des Freizeitgebietes schließt einen Jugendplatz, eine Hundewiese und einen Boulebereich mit ein. Das Gebiet soll allen Bevölkerungsgruppen in Nußloch zur Verfügung stehen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 940.000 Euro für den Jugendplatz, ca. 50.000 Euro für die Hundewiese sowie ca. 140.000 Euro für den Boulebereich. Der erste Entwurf wurde am 17.01.2024 bereits dem Gemeinderat und der Bevölkerung vorgestellt. Die Verwaltung bemüht sich um mögliche Förderungen.

Das Gremium beschließt die Planung für das Areal „Freizeitgebiet Wiesenweg“ und den Bauantrag für das Partyhaus. Dies beinhaltet ggf. die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Haushalt 2024 oder eine angepasste Veranschlagung im Haushalt 2025. Des weiteren werden Kfz-Stellplätze beschlossen, die zum einen der Erweiterung des REWE-Marktes geschuldet sind und zum anderen in einer breiteren Variante für mobilitätseingeschränkte Personen. Zudem werden zusätzliche Fahrradstellplätze auf zwei ursprünglich vorgesehenen Parkplätzen umgesetzt.

TOP 5 - Bebauungsplan „Südlich der katholischen Kirche“: Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt

Das Gebiet „Südlich der katholischen Kirche“ befindet sich im unbeplanten Innenbereich im Ortszentrum westlich entlang der Hauptstraße, Hausnummer 38 bis 62. Die Gebäude sind teilweise so geschaffen, dass in den nächsten Jahren Anträge auf Abriss mit entsprechenden Neubauten gestellt werden könnten. Im Westen schließt sich eine große Grünfläche an, die die Gemeinde für sehr wichtig erachtet und erhalten möchte. Der Bebauungsplanentwurf schließt den Aufstellungsbeschluss vom 10.11.2021 mit ein sowie die zwischenzeitlich durchgeführte Beteiligung der direkt betroffenen Eigentümer.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 02.02.2024 und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

TOP 6 - Arbeiten für die Sanierung der Festhalle mit Hallenbad wurden vergeben

Für die Sanierung der Festhalle und des Hallenbads werden weitere Aufträge vergeben. Nun handelt es sich um Sanitärarbeiten im Heizungs- und Technikraum für die Erneuerung der Schwimmbadtechnik. Die Finanzierung erfolgt über Eigenmittel, die im Finanzhaushalt 2024 eingestellt wurden. Die Maßnahme wird über das Förderprogramm „IVS-Sportstätten“ des Landes Baden-Württemberg mit einer Effektivquote von 54 % gefördert. Die Sanierung soll abApril/Mai starten und bis zum Ende der Sommerferien umgesetzt sein.

Der Rat erteilt der Firma Meister den Auftrag für die Ausführung der Sanitärarbeiten im Hallenbad, auf Grundlage ihres Angebots vom 06.02.2024, über ca. 76.000 Euro.

TOP 7 - Brücke Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße für Fußgänger und Radfahrer soll saniert werden

Die Brücke soll mithilfe von Förderprogrammen neu gebaut werden. Nachdem die Planung zunächst nicht förderfähig war, ist nun eine Brücke mit einer Verbreiterung auf 3,5 m vorgesehen. 90% der förderfähigen Baukosten und eine Pauschale für Planungskosten in Höhe von 15% der Baukosten sind förderfähig. Bei einem positiven Förderbescheid könnte die Maßnahme noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Nachfolgend würde mit Zustimmung des Gemeinderats die Beauftragung der Baufirma erfolgen und die Sanierung könnte im Frühjahr 2025 geplant werden. Perspektivisch sollen die Zuwegungen überprüft werden, damit diese für Radfahrer ebenfalls besser befahrbar sind.

Der Gemeinderat beschließt, die Brücke in einer Breite von 3,5 m auszubauen, sowie den Förderantrag entsprechend anzupassen.

TOP 8 - Vorplatz Bücherei soll mit einem Gehweg und Pollern erweitert werden

Aus Brandschutzgründen wurden eine Tür und eine Außentreppe am Vorplatz der Bücherei errichtet. Für die Erweiterung des Platzes muss sich aufgrund der Nähe zur Kreisstraße Sinsheimer Straße mit den übergeordneten Behörden des Landratsamtes abgestimmt werden. Die Gemeinde verspricht sich von der Erweiterung des Gehwegs und der Anbringung von herausnehmbaren Pollern einen geschützten Gehwegbereich und eine Reduzierung der Wendemanöver. Zudem soll der Bereich rund um die Bücherei erneuert und für den Fußverkehr verbessert werden.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, mit der vorgestellten Gehwegerweiterung (inkl. der herausnehmbaren Poller) auf das Landratsamt zuzugehen, um eine Genehmigung für die Umgestaltung zu erhalten.

Daneben wurde der Prüfbericht der allgemeinen Finanzprüfung 2015-2019 der Gemeinde und des Eigenbetriebs sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu einzelnen Prüfbemerkungen durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Haushalt 2024 erhielt die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung des Kommunalrechtsamtes. Zudem wurde durch das Gremium der Spendenbericht für das Jahr 2023 angenommen.

Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatssitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 20.03.2024 im Ratssaal des Rathauses statt.