Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Projekt Fußverkehrscheck 2023 ist abgeschlossen

Artikel vom 26.04.2024

Der Gemeinderat sprach sich am 17. April für zwei Maßnahmen aus, die Nußlocher Fußgänger und Fußgängerinnen zugutekommen

Mit der Teilnahme am Fußverkehrscheck 2023 werden zukünftig die Bedingungen für FußgängerInnen im Ort verbessert. Mit der Auftaktveranstaltung im letzten Jahr gingen zwei Begehungen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einher, begleitet von Bürgermeister Joachim Förster sowie VertreterInnen der Gemeinde. Auf die Abschlussveranstaltung folgten nun zwei Beschlüsse des Gemeinderates.

In der Sitzung vom 17. April beauftragte das Gremium die Verwaltung mit der Planung einer roten Fahrbahnmarkierung und der Verbreiterung des Gehwegs im Kreuzungsbereich Schillerstraße/Römerstraße. Dadurch soll mehr Sicherheit für die Laufwege der Schüler entstehen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 22.000 Euro. Zudem wurde die Planung eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße/Ecke Walldorfer Straße mit Kosten von ca. 25.000 Euro beschlossen. Damit werden für Fußgänger die Wege von der Ortsmitte zu den Einrichtungen verbessert. Im Rahmen dieser Maßnahmen könnte zugleich die Fahrradabfahrt auf den Straßenverkehr mitbetrachtet werden. Weitere Maßnahmen könnten zudem langfristig sein, im Bereich der Ortsmitte sogenannte „Tempo 20 Geschäftsbereiche“ auszuweisen. Dies könnte in mehreren Abschnitten erfolgen, beginnend in der Sinsheimer Straße zwischen Bücherei und Hauptstraße. Die Zuständigkeit einer möglichen Umsetzung dieser betroffenen Straßen würde dann beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis liegen.

Finanziert wurde der Fußverkehrscheck vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, die Gemeinde übernimmt die Umsetzung. Dabei unterstützte das Fachbüro Planersocietät. Auf der Website der Gemeinde gibt es unter der Rubrik Leben in Nußloch, Fußverkehrscheck 2023 den detaillierten Abschlussbericht zum Nachlesen. Vielen Dank an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei diesem Projekt beteiligten!