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Ab dem 01.01.2020 gelten neue Nutzungsentgelte für die Festhalle
In seiner Sitzung vom 25.09.2019 hat der Gemeinderat für die Anmietung der Festhalle ab dem kommenden Jahr neue Nutzungsentgelte festgelegt. Auslöser hierfür war die in gleicher Sitzung beschlossene Anschaffung einer neuen, leistungsfähigeren Beschallungsanlage. Mit Inbetriebnahme der Beschallungsanlage wird es nicht mehr notwendig sein, dass für Veranstaltungen von den Hallennutzern zusätzliche Technik angemietet werden muss, was zu erheblichen Einsparungen bei den Veranstaltern führt.
Um eine gerechte Verteilung der Kosten zu erreichen, wird es künftig einen Preisunterschied geben. Wird das Komplettpaket verwendet, ist das auch zusätzlich zu bezahlen. Die Standardnutzung der neuen Beschallungsanlage ist in der künftigen Miete für die Festhalle bereits inbegriffen.
Neben der Erhöhung der Nutzungsentschädigung in Folge der Investition in eine neue Beschallungsanlage wurden auch die übrigen Nutzungsentgelte angepasst, da diese trotz Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren seit 01.11.2011 unverändert waren. Neu ist zudem, dass – analog zur Regelung in der Olympiahalle - für gewerbliche und auswärtige Nutzer das 2,5 fache Entgelt erhoben wird.
Neue Nutzungsentgelte ab 01.01.2020:
Auswärtige u. gewerbliche Nutzer 2,5-faches Entgelt
Sollte die neue Beschallungsanlage zum 01.01.2020 nicht nutzbar sein, werden bis zu deren Inbetriebnahme die bisherigen Entgelte für die Hallennutzung in Rechnung gestellt.
Die Nutzungsentgelte für die sportliche Nutzung der Festhalle bleiben unverändert.
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