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Das Steueramt informiert
Wasseruhrenablesung 2021
Die CORONA-Pandemie hat uns letztes Jahr gezwungen wieder auf Selbstablesung umzustellen. Auf diese Weise erreichten wir eine Ablesequote von über 95 %. Wir bitten Sie auch dieses Jahr, Ihre Wasserzähler selbst abzulesen und an dieser hervorragenden Quote anzuknüpfen.
Ab dem 15.11.2021 erhalten Sie die Ablesekarten mit Angabe Ihres Buchungszeichens, Zählernummer, Zählerstand Vorjahr.
Folgende vorgedruckte Felder sind durch Sie auszufüllen:
Ablesedatum, Zählerstand, Unterschrift, Telefonnummer
Ihren Zählerstand können Sie uns wie folgt übermitteln:
- durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses oder durch Postversand
- per Fax an 06224/901-128
- per E-Mail an wasseruhr(@)nussloch.de
- per Internet www.nussloch.de
- per QR-Code (ist auf der Ablesekarte abgebildet)
Bitte immer das Buchungszeichen und die Zählernummer angeben!
Wir bitten um Abgabe der vollständigen Daten bis spätestens 10.12.2021.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Verbrauch schätzen müssen, wenn Sie uns keine oder verspätete Angaben über Ihren Zählerstand übermitteln.
Wir bitten und danken Ihnen gleichzeitig für Ihre tatkräftige Unterstützung bei der diesjährigen Wasseruhrenablesung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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