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Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplans Kleingartenanlage
Der Gemeinderat der Gemeinde Nußloch hat am 22.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Kleingartenanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 15.03.2020 maßgebend.
Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Nußloch beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingartenanlage 2. Änderung“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von Freizeit- und Klein-Sportanlagen mit einer Hundewiese im Südwesten zu schaffen. Mit der Planung reagiert die Gemeinde auf den Wegfall der bisherigen Spielstätte des ortsansässigen Bouleclubs sowie auf die Nachfrage der Jugendlichen nach Kleinspielfeldern und einem Veranstaltungsraum nach Wegfall bisheriger Veranstaltungsräume.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Siedlungsbereichs der Gemeinde nördlich der bestehenden Kleingartenanlage und östlich des Areals der Vogelzüchter und südlich des REWE Einkaufsmarkts an der Walldorfer Straße. Der Geltungsbereich hat einschließlich der zum Erhalt integrierten Hecke im Westen eine Größe von ca. 8.399 m² (ca. 0,8 ha).
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Bauamt (Zimmer 209) der Gemeinde Nußloch vom 17.05.2021 bis 16.06.2021 während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Aufgrund der aktuellen Situation wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.nussloch.de und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Nußloch, den 07.05.2021
Gez. Joachim Förster
Bürgermeister
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