Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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(Teil-)Fertigstellung der Baumaßnahmen

Artikel vom 29.07.2022

(Teil-)Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Hauptstraße im Bereich der katholischen Kirche

Im Bereich der katholischen Kirche gab es in den letzten Wochen und Monaten rege Bautätigkeiten zu beobachten. Zentraler Punkt der Arbeiten war der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen „kath. Kirche“ auf der Hauptstraße. Die Gehwege wurden angehoben und mit sog. taktilen Elementen zur Orientierung für Blinde und sehbehinderte Personen versehen. In diesem Zuge wurden auch die angrenzenden Kreuzungen (Jahnstraße und Leopoldstraße) saniert. Hier wurden Bordsteine abgesenkt, damit die Bushaltestellen gut erreicht werden können. Diese Maßnahmen wurden alle fertiggestellt und mit dem Fachplaner Herrn König aus Walldorf und der ausführenden Firma Sailer aus Sandhausen abgenommen.

Im Zuge des Umbaus wird nördlich der Jahn- und der Leopoldstraße nach jahrelangem „Kampf“ mit dem Landratsamt auch endlich ein Fußgängerüberweg über die Hauptstraße eingerichtet. Diese Teilmaßnahme liegt allerdings im Verantwortungsbereich des Rhein-Neckar-Kreises, da es sich bei der Hauptstraße (L 594) um eine klassifizierte Landesstraße handelt. Das Landratsamt als zuständige Behörde konnte hier trotz frühzeitiger Beteiligung durch die Gemeinde Nußloch die Arbeiten nicht rechtzeitig fertigstellen. Daher wird der Fußgängerweg voraussichtlich erst ab Oktober 2022 eingerichtet werden. Die Gemeinde Nußloch bedauert diesen Umstand sehr und befindet sich diesbezüglich auch in regem Austausch mit dem Rhein-Neckar-Kreis.

Wir danken allen Anwohnern und Betroffenen für ihr Verständnis während der Baumaßnahmen und freuen uns schon auf den Herbst 2022, wenn dann mit dem Fußgängerüberweg ein weiterer Schritt in Richtung sicherer Schulweg gemacht wird und die Hauptstraße an dieser Stelle gesichert überquert werden kann.