Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Https-Verschlüsslung

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Autor: Thomas Krastel
Artikel vom 13.02.2021

Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.

Insbesondere folgende Regelungsinhalte wurden geändert:

  • Geltungsdauer (§ 1a): Bis einschließlich 7. März 2021 gehen die §§ 1b bis 1i den übrigen Regelungen dieser Verordnung und den aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsverordnungen vor, soweit diese abweichende Vorgaben enthalten.
  • Schulen / KiTa (§ 1f): Der Betrieb der Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleibt in Baden-Württemberg bis zum Ablauf des 21. Februar 2021 untersagt. Der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen bleibt mit bestimmten in der Verordnung genannten Ausnahmen, zum Beispiel für Abschlussklassen, bis zum 7. März 2021 untersagt.
  • Friseure (§ 1d Abs. 1 Nr. 5): Friseurbetriebe, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen ab 1. März 2021 öffnen, soweit sie ihre Dienstleistung nach vorheriger Reservierung erbringen.
  • Atemschutz in bestimmten Einrichtungen (§ 1h Abs. 3): Die nach § 1h Absatz 3 bestehende Verpflichtung zum Tragen eines FFP2-Atemschutzes wurde nachjustiert, sodass diese Verpflichtung künftig für das Personal der Einrichtungen nur noch im Kontakt mit den Patienten bzw. Bewohnern gilt.
  • Wahlen und Abstimmungen (§ 10a): Insbesondere mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen wurde ein neuer § 10a eingefügt. Dieser beinhaltet u.a. klare „Hygieneanforderungen“ sowie eine „Pflicht zum Tragen medizinischer Masken“ für Wahllokale sowie Rechtsfolgen zum Umgang mit „Maskenverweigerern“.

https://www.baden-wuerttemberg.de