Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans Liss III im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nußloch hat am 24.02.2021 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans Liss III im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 21.12.2020
Die Änderung des Bebauungsplans Liss III tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplans kann einschließlich seiner Begründung [im Zimmer 209 des Bauamtes der Gemeinde Nußloch während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nußloch, den 05.03.2021
Joachim Förster
Bürgermeister
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